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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 15.12.2009, 23:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 1
Standard Ebay Versand / Selbstabholung


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Hallo liebes e-Recht24-Team,

ich habe nun mal eine Frage, bezüglich dieser Versandarten von Ebay.
Wie rechtskräftig ist die Angabe der Versandart direkt im Artikel unter der Auswahl der Versandart?
Bzw. würde die Angabe einer anderen Versandart in der Beschreibung dieses wieder aufheben? Ich finde es halt hier schwierig zu sehen, welche Auswahl bzw. Aussage nun welche wieder aufhebt.

Folgendes Beispiel:
Im Artikel selbst ist die Versandart "kostenloser Versand DHL-Paket" ausgewählt.
Wenn nun aber in der Artikelbeschreibung (die meines Erachtens nur dazu dient, den Artikel genauer zu beschreiben, nicht über andere Versand oder Zahlungsarten zu informieren) davon gesprochen wird, dass dieser Artikel im Raum XXX vom Verkäufer selbst ausgeliefert wird gegen einen Aufpreis von X,- € oder eben abgeholt werden kann (kein Versand), was ist hier nun für den Käufer selbst verbindlich.
Vorallem, wenn man mit dem Verkäufer in Kontakt tritt und eben um eine andere Regelung bittet, wie weit müsste diese Person auf diese Forderungen eingehen bzw. vorallem wie schnell kann diese Person selbst mit dem Anwalt drohen, um die Zahlung einzufordern?

Danke schonmal für das Durchlesen und ggf. auch Beantworten meiner Fragen.
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  #2 (permalink)  
Alt 16.12.2009, 00:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Ebay Versand / Selbstabholung

Eine sich widersprechende Regel wird immer so ausgelegt, wei es für den, den es betrifft, günstiger ist. Steht also einmal "Versand DHL kostenlos" und einmal "Versand DHL x €" kann der Käufer den kostenlosen Versand als vereinbart ansehen.
Was eine zusätzliche Vereinbarung angeht (entweder was der Käufer dem verkäufer oder umgekehrt vorschlägt), die gilt nur, wenn beide VOR Vertragsschluss zustimmen. Eine Zustimmung kann nicht erzwungen werden und niemand muss darauf eingehen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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