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  #1 (permalink)  
Alt 16.12.2009, 00:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.12.2009
Beiträge: 2
Standard Sein oder nicht sein, Skrips als geistiges Eigentum?


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Hallo,
Danke für die Hilfe.

Geändert von Nighthawk-FDGU (07.02.2010 um 07:34 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 16.12.2009, 09:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Sein oder nicht sein, Skrips als geistiges Eigentum?

Zitat:
Im Laufe der Zeit ( 2 Jahre) verändert er zum Teil ungefragt, das Style der HP.
Hier hat der Betreiber wohl gepennt. Wer sowas zulässt muss mit den Folgen rechnen. Eventuelle Schäden muss er sich dann zurechnen lassen.
Zitat:
Dürfte er nun mit versteckt hinterlassene Backdoors, ...
Wenn das nicht zugelassen wurde könnte dies bereits eine Straftat darstellen. Aber auch hier ist das Problem der Sorgfaltspflicht des Betreibers, sprich Mitschuld.
Zitat:
Und was wäre wenn dieser feine Mensch letztlich all diese Skrips nun als sein Copyright stehendes geistiges Eigentum bezeichnet?
Das müsste geprüft werden. Skriupte selbst könnten bestenfalls als Software unter Urheberschutz stehen, aber das kann mna wirklich nur im Einzelfall sehen. Und was das Copyright angeht, damit hat er in D keine Chancen. Denn hier gilt Urheberrecht, das Copyright ist was ganz anderes. Ob er das so sieht oder nicht ist völlig egal, wenn dann müsste er seine Rechte nach Urheberrecht geltend machen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 16.12.2009, 09:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.12.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Sein oder nicht sein, Skrips als geistiges Eigentum?

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Hier hat der Betreiber wohl gepennt. Wer sowas zulässt muss mit den Folgen rechnen. Eventuelle Schäden muss er sich dann zurechnen lassen.
Der Betreiber wäre die Community. Und der Administrator könnte ja nicht nur ein Member sondern auch der Vorsitzende im Community-Rates gewesen sein, der im Auftrag der Community die Seite gepflegt und kontrolliert haben könnte. Daher könnte es ja sein das er für Veränderungen als letzte Instanz kein OK benötigte.


Anderseits, wenn ich auf dem Land wohne und einen Feldweg für die Anwohner Gemeinschaft und mich selber neu plane und dann erschließe, kann ich doch auch nicht nach wegzug alles einreißen..? Weil die Idee mein " geistiges Eigentum " ist.
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  #4 (permalink)  
Alt 16.12.2009, 10:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Sein oder nicht sein, Skrips als geistiges Eigentum?

Zitat:
Anderseits, wenn ich auf dem Land wohne und einen Feldweg für die Anwohner Gemeinschaft und mich selber neu plane und dann erschließe, kann ich doch auch nicht nach wegzug alles einreißen..? Weil die Idee mein " geistiges Eigentum " ist.
Du verwechselst die Rechte, die sich aus Eigentum und "geistigem Eigentum" ergeben. Wenn ich Eigentum habe, kann ich sehr wohl damit machen was ich will. Dazu gehört auch, alles einzuebenen Aus geistigem Eigentum ergeben sich bestenfalls gesetzliche Rechte - in dem Fall das Urheberrecht. Und da gibt es kein "Einreißen", wohl aber die Bestimmung über die Verwendung.
Das sind also zwei völlig verschiedene Rechtsgebiete, die man gar nicht vergleichen kann.
Zitat:
Der Betreiber wäre die Community.
Falsch. Der Betreiber ist der Inhaber der Seite (Domain). Eine Community hat keinerlei Rechte, da sie keine juristische Person darstellt. Der Betreiber kann also sehr wohl tun und lassen was er will.
Zitat:
Und der Administrator könnte ja nicht nur ein Member sondern auch der Vorsitzende im Community-Rates gewesen sein, der im Auftrag der Community die Seite gepflegt und kontrolliert haben könnte.
Auch ein Communityrat ist keinerlei juritisches Konstrukt, somit ohne jede Rechte und Pflichten, wenn es um Recht und Gesetz geht. Was die Comunity angeht, ist das völlig belanglos, solange wir über Recht sprechen.
Zitat:
Daher könnte es ja sein das er für Veränderungen als letzte Instanz kein OK benötigte.
Dann ist er vom Betreiber mit allen Rechten ausgestattet worden und muss sich somit sein Verhalten als das eigene anrechnen lassen. Deswegen überlegt man sich, wem man was erlaubt.

Du hast noch nicht ganz vertsanden, dass die Community in Bezug auf das Recht völlig egal ist ...
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  #5 (permalink)  
Alt 26.02.2010, 15:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.05.2009
Beiträge: 108
Standard AW: Sein oder nicht sein, Skrips als geistiges Eigentum?

Urheber wird der Programmierer bleiben und das immer. Allerdings hat er dir wahrscheinlich ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt, er hat somit keine mehr.

Wenn er Backdoors eingebaut hat, welche dazu genutzt werden können, Daten zu verändern/löschen/lesen, kann dies eine Straftat darstellen, macht er Gebrauch von einem Backdoor ohne deine Erlaubnis, dann wäre dies Computersabotage (glaube § 303b StGB).
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