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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige ich habe einen online Rechner mit Copyright Vermerk a la Copyright ©09 "XYZ" von einer Seite per iFrame auf meine integriert. Nun hat sich ein Anwaltbüro gemeldet im Auftrag des Informatikbüros, dass den Rechner erstellt hat und möchte uns wegen Urheberrechtsverletzung (Lizenzgebühr des Rechners) anklagen. Alle beteiligten sind in der Schweiz. (Schweizer Strafrecht) Man kann doch niemanden anklagen, der eine externe Seite via iFrame einbindet, anklagen? Google macht das ja auch bei der Bildersuche. Vielen Dank im Voraus Geändert von pulepepito (18.12.2009 um 14:34 Uhr). |
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| Zitat:
Und da ich annehme, dass das deutsche und das schweizerische Recht diesbezüglich nicht sehr unterschiedlich sind, wäre das durchaus legitim.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| danke. Ist zwar nachvollziehbar, aber ich kann ja nichts dafür, dass man nichts erkennen kann. Die Seite hat eine URL und die ist öffentlich zugängig und die binde ich in meine Seite ein. Habe jetzt die iFrames entfernt. Kann mir jemand erklären, was der Unterschied zu diesen Beispielseiten (externer Content) und mir ist? Beispiele: http://ouseful.open.ac.uk/blogarchive/searchTabber.html unter "User specified search" http://ouseful.open.ac.uk/blogarchive/searchTabs.html http://www.tripleme.com/search.aspx http://us.searchboth.net/ http://alturl.com/toqx |
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| Zum einen handelt es sich um englische Seiten, die wohl nicht dem deutschen Urheberrecht unterliegen. Zum anderen finde ich, dass auf den Seiten durchaus deutlich wird, dass es nicht eigener Inhalt ist, sondern jeweils der der Suchmaschine.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Und dann gibt es noch einen kleinen Unterschied: Das automatische Indizieren und Dartsellen (Google, Suchmaschinen ...) und das manuelle Einbinden. Während beim automatischen Indizieren nicht der Eindruck entsteht, es handle sich um eigenen Inhalt (welche Suchmaschine hat allen Inhalt ?) ist es beim maqnuellen Einbinden, wie bereits erwähnt, nicht deutlich erkennbar, wessen Inhalt das ist. @Elradon: sorry, hab gerade erst gesehen, dass du das auch schon geschrieben hattest
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: klage iframe |
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