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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige ich hätte hier mal folgende Frage, vielleicht weiß das ja jemand. Ich erstelle gerade für einen Bekannten eine Homepage, dieser Bekannte hat ein Gewerbe und ist sozusagen Handelsvertreter. Eine Domain braucht er noch. Am logischsten ist natürlich sein Nachname kombiniert mit dem Produkt (Überbegriff), das er vertreibt. Leider ist die Domain "www.nachname-produkt.de" schon vergeben, weil es halt schon einen Herrn dieses Namens gibt, der auch dieses Produkt vertreibt. Darf mein Bekannter jetzt "www.produkt-nachname.de" registrieren? Verwechseln kann man es schon, aber das gilt ja andersrum auch, oder nicht? Die andere Firma ist übrigens mindestens 500 km entfernt, er würde der anderen Fa. auch nicht in die Quere kommen, weil er seine Produkte persönlich ausliefert. Vielen Dank im Voraus. |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| OK, danke. Ich denke, wir hängen noch ein Wort dran. So ungefähr www.produkttechnik-nachname.de. Das müsste dann schon hinhauen. Wenn er dann den Namen sozusagen "schützen" lässt (weiß ich noch nicht, irgendwo halt eintragen lassen), müsste er doch auf der sicheren Seite sein. Er will dem anderen ja auch nichts nehmen. |
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Allerdings können Namen von Personen und allgemeine Begriffe (und deren Kombination) nicht geschützt werden. Bevor man die 300 € ausgibt (die man bei einer Ablehnung der Eintragung nicht zurück bekommt) sollte man einen Markenanwalt konsultieren. Die sind etwas günstiger (Erstberatung reicht an der Stelle eigentlich)
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