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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 20.12.2009, 15:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.12.2009
Beiträge: 3
Standard Artikel ersteigert, nur Abholung, Überweisung?


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Hallo,

habe ein ein Artikel ersteigert, in der Beschreibung steht nur Abholung.
Zahlungsmethode nur Überweisung.

Meine Frage:

Muss ich erst Überweisen, oder kann ich bei der Abholung bezahlen?

VK schreibt: Ich soll das Geld bezahlen oder geht zum Rechtsanwalt!
Bekomme keine Antwort für die Abholung.
In Internetauktionshaus [Name geändert] steht auch nur Überweisung bei jetzt Bezahlen.

Danke für die Tips
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  #2 (permalink)  
Alt 20.12.2009, 17:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Artikel ersteigert, nur Abholung, Überweisung?

Wenn es so da steht, ist es vereinbart. Der Verkäufer kann also darauf bestehen.
Die Frage ist nur, ob da Vorabüberweisung steht. Wenn nicht, kann der Käufer davon ausgehen, dass er auch nach der Abholung überweisen kann, da es ja nicht anders geregelt ist. Somit sollte der Verkäufer einen Termin für die Abholung machen, oder er bekommt sein Geld nie
Wenn man davon ausgeht, könnte man einem Schreiben von einem Anwalt auch gelassen entgegen sehen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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