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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige ich habe mal eine Frage zum Strafrecht im Internet. Mal angenommen, eine Person A loggt sich von Deutschland aus ins Internet ein und lädt von einem ausländischen Server (z.B. ein Server in den USA) Kinderpornografie herunter. Welches Strafrecht gilt dann? Deutsches oder das Strafrecht des Serverstandorts? |
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| Deutsches. Da es eine Straftat nach deutschem Recht ist und die Quelle völlig egal ist.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Ein "immer" gibt es im Recht nicht, da immer alle Bedingungen betrachtet werden müssten. In dem Beispiel können auch mehrere Probleme aufeinandertreffen: Strafrecht des Landes des Besuchers der Seite, Strafrecht des Landes des Betreibers der Seite, Zivilrecht wegen "Vertrag" zwischen Betreiber und Besucher (z.B. bei kostenpflichtigen Seiten). Ich habe meien Antwort nur auf das Strafrecht des Besuchers der Seite bezogen, denn in D ist schon der "Besitz" solcher Bilder strafbar. WQo die herkommen ist für das Strafrecht in D nebensächlich. Zusätzlich(!) könnte auch der Betreiber (und darüber der Besucher) strafrechtlich aus dem Land des Betreibers belangt werden (wennes dort strafrechtlich verfolgt wird - in den USA kommt es da meines Wissens auf den Inhalt an - zumindest war das vor einigen Jahren so. Ich weiss nicht, ob die inzwischen diesbezüglich vernünftige Regelungen haben ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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