![]() | Bitte beachten Sie: Rechtsberatung im Einzelfall ist nach dem Rechtsberatungsgesetz kostenpflichtig und darf nur von einem zugelassenen Rechtsanwalt geleistet werden. In diesem Forum darf daher keine Rechtsberatung im Einzelfall erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustauch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Diskutieren Sie mit zum Thema: "Unterlassungsklage wegen Persönlichkeitsverletzung ?" im Forum » Domain-Recht « |
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__________________ Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen. |
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| Würde mich freuen, soweit möglich auf dem Laufenden gehalten zu werden
__________________ Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen. |
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| Aufruf zur Diskusion Pro- und Contra Hallo NG wie Ihr ja mitbekommen habt geht es in diesem Rechtsstreit darum um das Wort Schande in einer Domain eine Persönlichkeitsverletzung ist oder nicht. Die ursprüngliche Domain unterliegt keinem Marken- und Namensrecht. Ist auch nicht der tat. Name der Bank sondern eine Abkürzung mit Ortsangabe. Wie gesagt wir werden Anwaltlich vertreten und es wird einen Berufungstermin vor dem OLG geben. Es würde mich aber trotzdem einmal interessieren wie Ihr das sieht !!! Sowohl was spricht für eine "Persönlichkeitsverletzung" und was spricht gegen eine "Persönlichkeitsverletzung". Ziel dieses Aufrufes ist das vielleicht die ein oder andere Idee verwendet werden kann. Persönlich sehe ich in dem Wort Schande keine Persönlichkeitsverletzung, da dies Umgangssprache ist und jeden Tag in der Presse zu lesen ist. Ebenso werden solche Schlagworte wie Schande, Skandal ect. auch Werbewirksam eingesetzt um Produkte zu vermarkten und Leute hierauf aufmerksamm zu machen. Wie seht Ihr die Sache "Persönlichkeitsverletzung" ja, nein, vieleicht ... Danke für Euren Feetback !!! |
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| Mein "Problem" an der Sache ist, dass ich bei einem Unternehmen keine Persönlichkeitsrechte sehe. Zunächst gibt es den Rechtsbegriff "Persönlichkeitsrechte" als Kategorie gar nicht, sondern ergibt sich meines Wissens aus den allgemeinen Rechten (Namensrecht, Recht am eigenen Bild, Diskriminierung ...) Wenn also Persönlichkleitsrechte verletzt werden, müsste es ein Recht geben, welches greift (und ein entsprechendes Gesetz). Und genau das fehlt mir an der Stelle. Bei natürlichen Personne n könnte man den Straftatbestand einer Verleumdung oder Beleidigung sehen. Nur das gilt meines Wissens nicht für Unternehmen. Ein Persönlichkeitsrecht müsste also konkret definiert werden - und für Unternehmen fällt mir eben nichts ein, was hier zutreffen könnte (Freiheit des Gewerbebetriebs, Namensrechte ... passen hier eben einfach nicht)
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| Angeblich soll es auch ein "Persönlichkeitsrecht" für Firmen geben. Da aber die Domain der Bank weder ein Marken- noch Namensrecht hat und die Domain NICHT auf die Bank hinweist, weis ich auch nicht was für ein Persönlichkeitsrecht verletzt sein soll. |
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| Habe was interessantes gefunden: http://www.dr-bahr.com/news/bezeichn...htmaessig.html Hier vor allem dann unten: "Äußerungsrecht im Internet: Der Unterschied zwischen Tatsachen und Meinungen": Teil 1 und Teil 2. Irgendwie klappt das mit dem Link nicht: http://www.dr-bahr.com/news/bezeichnung-eines-unternehmens-in-blog-als-abzocker-rechtmaessig.html Geändert von thehut (09.02.2010 um 07:53 Uhr). |
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| Auch wenn ich das nicht ganz auf das Problem zugeschnitten sehe (eine Domain ist meiner Meinung nach weder Tatsache noch Meinungsäu0erung), auch in dem Podcast wird von einem "allgemeinen Persönlichkeitsrecht für Unternehmen" gesprochen - nur auch wieder ohne Bezug auf rechtliche Quellen. Andererseits ist der Podcast wie das Urteil eine subjektive Meinung - die Fakten können also durchaus anders interpretiert werden. Wie der Podcast selbst sagt: Meinungen erhalten die Wahrheit im Auge des Betrachters und sind nicht objektiv überprüfbar
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| Für alle die es interessiert und die Zeit und Lust haben es geht in der Sache in die 2. Runde: Termin 21.04.2010 um 14:15 Uhr Saal 12 vor dem OLG Stuttgart, Olgastraße 2 Halte Euch auf dem Laufenden. |
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