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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Wenn du mich fragst, würde ich den Herrn Siebert einfach mal kontaktieren. Ich denke der ist einer der Anwälte, die in diesem Bereich am fittesten sind. Ohne jetzt irgendwie "schleimen" zu wollen, aber leider ist Anwalt != Anwalt - oder eigentlich logischerweise. Du brauchst einen wirklichen Top-Anwalt für Internetdinge. |
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| Ich dacht im Zivilrecht bekommt man nur das, was man auch gefordert hat - nur einige seltene Aspekte werden vom Richter "automatisch" geprüft (Sittenwidrigkeit etwa). Nach diesem Gedanken hätte der Richter doch gar nicht zu einer Persönlichkeitsverletzung gelangen könnnen... oder aber die Gegenseite ist später noch darauf zusprechen gekommen?
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Das Thema Persönlichkeitsverletzung war zu keinem Zeitpunkt ein Thema und wurde auch nicht vom Kläger vorgetragen. Es ging ausschließlich um Marken- und Namensrecht. Allerdings habe ich zwischenzeitlich auch in Erfahrung gebracht das das LG sonderbare, meist Bankenfreundliche, Urteile fällt, welche fast alle vor dem BGH gekippt worden sind. Was für den Beklagten erstmal ein extremer Kostenaufwand bedeutet. |
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| Was hat eine Bank eigentlich für "Persönlichkeitsrechte"? Gab es in der Begründuing des Urteils auch ein Hinweis auf irgendwelche Paragraphen diesbezüglich?
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| So nun kommt langsam Licht ins Dunkle ... hatte gestern Termin mit unserem Anwalt wo wir das Urteil einmal genau unter die Lupe genommen haben. Der Sachverhalt ist folgendes: 1. Das Gericht hat festgestellt, dass durch die Nennung der Banken-URL keine Marken- und Namensrechtsverletzung vorliegt. 2. Der Sachverhalt der veröffentlicht wurde nicht gegen irgendwelche Rechte verstößt, hier wurde das Recht auf freie Meinungsäußerung bestätigt. 3. Man weiter Inhaber der Domain sein darf, diese nicht einstellen und auch nicht abgeben muss. Aber nun kommts: 4. Unter der Domain keine Inhalte veröffentlicht werden darf, was wir sowie so nie getan hatten, da die Domain ledigtlich eine Weiterleitung auf eine Domain war welche schon seit Jahren besteht. 5. Persönlichkeitsverletzung, der Richter sieht in seiner Begründung duch den Url-Zusatz "-schande.de" also www.bankURLXY-schande.de die Persönlichkeit der Bank verletzt. Was in unseren Augen und den Augen unserer Anwalts "Schwachsinn" ist. Man findet im Internet bei den Suchmaschinen fast 10 Mio. Einträge wo das Wörtchen Schande verwendet wird, dann müßte es ja fast 10 Mio. Unterlassungsklagen geben. Das Wort Schande ist im allgemeinen Sprachgebrauch eingebürgert, wird täglich von der Presse verwendet und kann somit wohl kein Persönlichkeitsrecht verletzen. Wir prüfen nun ob wir vors OLG gehen ... |
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