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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Ist das öffentlich?
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Achtung der Termin wurde aufgehoben, da die Gegenseite welche vor dem LG Recht bekommen hat einen außergerichtlichen Vergleich anstrebt !!! |
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| Na toll
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| Denke ich auch, da ja weder weder ein Verstoß gegen das Namens- noch Markenrecht vorlag. Dies hatte ja das LG bei seinem Urteil fest gestellt. Trotzdem hatte das LG für die Bank entschieden. Allerdings ist auf Grund der Bank-Domain kein Bezug bzw. Bezeichnung auf die Bank gemacht. Diese ist eigentlich "total" offen und nichts sagend wie z .B. www.xy-ort.de. D. h. jemand der die Domain nicht kennt würde nie auf die Idee kommen, dass sich dahinter die Bank befindet. Genau das ist der Punkt wo ich als normal denkender Bürger mit bischen Rechtserfahrung eigentlich davon ausgehen muss, dass das OLG das Urteil vom LG aufheben muss. Aber wie heist es so schön... "Auf hoher See und vor Gericht ist man in "Gottes"-Hand" .... Abgesehen davon gab es in der Zwischenzeit einen Vergleich in der Schadenersatzsache um was es in der Veröffentlichung ging wo u.a. gerichtlich das zusamenwirken der Bank mit dem Vertrieb (Institionelles Zusammenwirken) festgestellt worden war. |
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