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| Anzeige Wir haben uns bei der Erstellung auch an die Tips von "Die rechtssichere Website" gehalten und gingen davon aus das es paßt. Dieses Flugblatt wurde zuvor bei einer genehmigten Demo der Hauptversammlung der Bank verteilt. Dieses Flugblatt wurde vom Landratsamt genehmigt. Gegen die Domain hatte dann der Anwalt der Bank eine einstweige Verfügung erlassen was dann zur Klage vor dem Landgericht führte. Nachdem das Landgericht weder eine Marken- noch Namensrechtverletzung feststellen konnte und in unseren Augen auch keine Persönlichkeitsrechte verletzt waren, hat das Gericht die Betreibung der Domain trozdem mit der Begründung der Persönlichkeitsrechte untersagt. Ich selber war bei der Verhandlung anwesend und muss sagen das war der reine Witz !!! Der Richter war mit dem Thema vollkommen überfordert da es sein letzter Fall vor der Rente war und wußte nicht was er tun soll. Er hat sich primär an dem Wort "Schande" aufgehängt und wollte das dieser zusatz geändert wird z.B. in -austeiger.de oder so. Der Anwalt welcher uns hier vertreten hatt, welcher sich als Internetspezialist ausgegeben hatte, hat hier in meinen Augen kein gutes Bild gemacht und auch nicht viel zu unseren Gunsten beigetragen. Auf gut Deutsch "fett Kohle kassiert und nichts getan dafür" dank deutschem Anwaltszwang und garantierten Einkommen dank Kostennote. Wir haben nun Zeit bis zum 15.01.10 zwecks Berufung. Hat jemand Ideen wie man hier weiter vorgehen kann soll ? Danke für Eure Hilfe !!! |
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| Sich einen vernünftigen Anwalt suchen ...
__________________ Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen. |
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| Tja da hast Du wohl recht nur woher nehmen und nicht stehlen... der jetzige Anwalt hatte sich ja auch "super" verkauft als Experte ... leider nur heiße Luft im Moment. |
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| Ma sollte sich bei der Erstberatung ein Bild vom Anwalt machen. Und vielleicht einfach jemanden mitnehmen, der ein wenig Ahnung von Recht hat
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| Ja da hast Du Recht und ich habe heute mit dem Anwalt mal ein ernstes Wörtchen geredet. Er selber kann das Urteil nicht nachvollziehen da es in der Verhandlung zu keinem Zeitpunkt um die Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Bank ging es ging ausschließlich um eine etwaige Verletzung des Marken- bzw. Namensrecht. Hier hatte ja das Gericht festgestellt, dass keine Verletzung des Marken- bzw. Namensrechts vorliegt. Allerdings scheinen wohl mache Parteien "mehr Recht" haben als andere ... wobei diese "einseitige" Rechtseinstellung des LG schon mehr als offensichtlich ist, auf Grund von anderen Verfahren wie wir in Erfahrung bringen konnten. Nun bin ich am Montag mal bei besagten Anwalt und werde dann berichten was dieser nun gedenkt zu tun. |
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| Wenn du mich fragst, würde ich den Herrn Siebert einfach mal kontaktieren. Ich denke der ist einer der Anwälte, die in diesem Bereich am fittesten sind. Ohne jetzt irgendwie "schleimen" zu wollen, aber leider ist Anwalt != Anwalt - oder eigentlich logischerweise. Du brauchst einen wirklichen Top-Anwalt für Internetdinge. |
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| Ich dacht im Zivilrecht bekommt man nur das, was man auch gefordert hat - nur einige seltene Aspekte werden vom Richter "automatisch" geprüft (Sittenwidrigkeit etwa). Nach diesem Gedanken hätte der Richter doch gar nicht zu einer Persönlichkeitsverletzung gelangen könnnen... oder aber die Gegenseite ist später noch darauf zusprechen gekommen?
__________________ Wenn du etwas über Recht lernen möchtest, dann lese LANGFRISTIG hier im Forum mit Ich bitte zu beachten, dass ich nur einen kleinen Einblick in die rechtliche Situation geben kann. Ein konkreter Fall kann und darf von mir nicht sachgerecht gelöst werden. Weiterhin können verschiedene Gerichte ganz unterschiedlich über einen Fall entscheiden.Bei konkreten Fragen zu einem speziellen Fall sollte daher unbedingt ein Anwalt konsultiert werden. |
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| Das Thema Persönlichkeitsverletzung war zu keinem Zeitpunkt ein Thema und wurde auch nicht vom Kläger vorgetragen. Es ging ausschließlich um Marken- und Namensrecht. Allerdings habe ich zwischenzeitlich auch in Erfahrung gebracht das das LG sonderbare, meist Bankenfreundliche, Urteile fällt, welche fast alle vor dem BGH gekippt worden sind. Was für den Beklagten erstmal ein extremer Kostenaufwand bedeutet. |
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| Was hat eine Bank eigentlich für "Persönlichkeitsrechte"? Gab es in der Begründuing des Urteils auch ein Hinweis auf irgendwelche Paragraphen diesbezüglich?
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| So nun kommt langsam Licht ins Dunkle ... hatte gestern Termin mit unserem Anwalt wo wir das Urteil einmal genau unter die Lupe genommen haben. Der Sachverhalt ist folgendes: 1. Das Gericht hat festgestellt, dass durch die Nennung der Banken-URL keine Marken- und Namensrechtsverletzung vorliegt. 2. Der Sachverhalt der veröffentlicht wurde nicht gegen irgendwelche Rechte verstößt, hier wurde das Recht auf freie Meinungsäußerung bestätigt. 3. Man weiter Inhaber der Domain sein darf, diese nicht einstellen und auch nicht abgeben muss. Aber nun kommts: 4. Unter der Domain keine Inhalte veröffentlicht werden darf, was wir sowie so nie getan hatten, da die Domain ledigtlich eine Weiterleitung auf eine Domain war welche schon seit Jahren besteht. 5. Persönlichkeitsverletzung, der Richter sieht in seiner Begründung duch den Url-Zusatz "-schande.de" also www.bankURLXY-schande.de die Persönlichkeit der Bank verletzt. Was in unseren Augen und den Augen unserer Anwalts "Schwachsinn" ist. Man findet im Internet bei den Suchmaschinen fast 10 Mio. Einträge wo das Wörtchen Schande verwendet wird, dann müßte es ja fast 10 Mio. Unterlassungsklagen geben. Das Wort Schande ist im allgemeinen Sprachgebrauch eingebürgert, wird täglich von der Presse verwendet und kann somit wohl kein Persönlichkeitsrecht verletzen. Wir prüfen nun ob wir vors OLG gehen ... |
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