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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 23.12.2009, 18:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.12.2009
Beiträge: 13
Unglücklich Unterlassungsklage wegen Persönlichkeitsverletzung ?


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Haben hier ein mächtiges Problem haben eine Domain registriert welcher im ersten Teil den Domainnamen einer Bank enthält und im zweiten Teil den Zusatz -schande.de. Diese Domain verwies auf ein Portalteil in dem ein Flugblatt veröffentlicht wurde.

Wir haben uns bei der Erstellung auch an die Tips von "Die rechtssichere Website" gehalten und gingen davon aus das es paßt.

Dieses Flugblatt wurde zuvor bei einer genehmigten Demo der Hauptversammlung der Bank verteilt. Dieses Flugblatt wurde vom Landratsamt genehmigt.

Gegen die Domain hatte dann der Anwalt der Bank eine einstweige Verfügung erlassen was dann zur Klage vor dem Landgericht führte.

Nachdem das Landgericht weder eine Marken- noch Namensrechtverletzung feststellen konnte und in unseren Augen auch keine Persönlichkeitsrechte verletzt waren, hat das Gericht die Betreibung der Domain trozdem mit der Begründung der Persönlichkeitsrechte untersagt.

Ich selber war bei der Verhandlung anwesend und muss sagen das war der reine Witz !!! Der Richter war mit dem Thema vollkommen überfordert da es sein letzter Fall vor der Rente war und wußte nicht was er tun soll. Er hat sich primär an dem Wort "Schande" aufgehängt und wollte das dieser zusatz geändert wird z.B. in -austeiger.de oder so.

Der Anwalt welcher uns hier vertreten hatt, welcher sich als Internetspezialist ausgegeben hatte, hat hier in meinen Augen kein gutes Bild gemacht und auch nicht viel zu unseren Gunsten beigetragen. Auf gut Deutsch "fett Kohle kassiert und nichts getan dafür" dank deutschem Anwaltszwang und garantierten Einkommen dank Kostennote.

Wir haben nun Zeit bis zum 15.01.10 zwecks Berufung.

Hat jemand Ideen wie man hier weiter vorgehen kann soll ?

Danke für Eure Hilfe !!!
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  #2 (permalink)  
Alt 29.12.2009, 11:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Unterlassungsklage wegen Persönlichkeitsverletzung ?

Sich einen vernünftigen Anwalt suchen ...
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 29.12.2009, 14:26
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Registriert seit: 23.12.2009
Beiträge: 13
Standard AW: Unterlassungsklage wegen Persönlichkeitsverletzung ?

Tja da hast Du wohl recht nur woher nehmen und nicht stehlen... der jetzige Anwalt hatte sich ja auch "super" verkauft als Experte ... leider nur heiße Luft im Moment.
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  #4 (permalink)  
Alt 29.12.2009, 20:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Unterlassungsklage wegen Persönlichkeitsverletzung ?

Ma sollte sich bei der Erstberatung ein Bild vom Anwalt machen. Und vielleicht einfach jemanden mitnehmen, der ein wenig Ahnung von Recht hat Ansonsten ist es halt wie in jedem Beruf, es gibt Gute und Schlechte ...
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  #5 (permalink)  
Alt 30.12.2009, 21:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.12.2009
Beiträge: 13
Standard AW: Unterlassungsklage wegen Persönlichkeitsverletzung ?

Ja da hast Du Recht und ich habe heute mit dem Anwalt mal ein ernstes Wörtchen geredet.

Er selber kann das Urteil nicht nachvollziehen da es in der Verhandlung zu keinem Zeitpunkt um die Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Bank ging es ging ausschließlich um eine etwaige Verletzung des Marken- bzw. Namensrecht.

Hier hatte ja das Gericht festgestellt, dass keine Verletzung des Marken- bzw. Namensrechts vorliegt. Allerdings scheinen wohl mache Parteien "mehr Recht" haben als andere ... wobei diese "einseitige" Rechtseinstellung des LG schon mehr als offensichtlich ist, auf Grund von anderen Verfahren wie wir in Erfahrung bringen konnten.

Nun bin ich am Montag mal bei besagten Anwalt und werde dann berichten was dieser nun gedenkt zu tun.
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