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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 29.12.2009, 18:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.12.2009
Beiträge: 1
Standard Anwaltschreiben veröffentlichen?


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Hallo zusammen,

nur eine kurze Frage. Mal angenommen, man hat eine Internetseite, erstellt da einen Bericht über jemanden und erhält danach Post von seinem Anwalt.

In diesem Brief wird man aufgefordert, eine Unterlassungsverpflichtungserklärung zu unterzeichnen - kann man den Brief auf die Seite stellen?

Also quasi, um die Seitenbesucher über den rechtlichen Ärger zu informieren (ähnlich wie das Kai Diekmann auf seinem Blog immer macht?).

Wenn ja, geht das auch nachdem man eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben hat, ohne einen Irrtum einzusehen? Also, wenn der Anwalt ein schreiben aufgesetzt hat, von wegen, Unterlassungsverpflichtungserklärung unter Aberkennung usw.?

Wäre für Antworten dankbar!
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  #2 (permalink)  
Alt 29.12.2009, 19:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Anwaltschreiben veröffentlichen?

Zitat:
In diesem Brief wird man aufgefordert, eine Unterlassungsverpflichtungserklärung zu unterzeichnen - kann man den Brief auf die Seite stellen?
Sobald daraus Personen erkennbar werden (Anwalt, betreffende Person ..) nein.
Zitat:
Wenn ja, geht das auch nachdem man eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben hat, ohne einen Irrtum einzusehen? Also, wenn der Anwalt ein schreiben aufgesetzt hat, von wegen, Unterlassungsverpflichtungserklärung unter Aberkennung usw.?
Erstmal sollte man die Rechtmäßigkeit prüfen lassen. Dann kann der prüfende Anwalt immer noch sagen, was man machen darf und was nicht.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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