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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige Ist das überhaupt zulässig, oder würde das einem Gewerbe gleich kommen? Gibt es allgemeingültige Nutzungsbedingungen, die vor Nutzung des Flohmarkts von den Usern eingesehen werden sollten? Sind ausschließlich Verkäufer und Käufer für die korrekte Abwicklung des Geschäfts verantwortlich, oder kann der Forenbetreiber auch in irgendeiner Form haftbar gemacht werden? |
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| Es kommt darauzf an, wie man es einrichtet. Hier sollte man sich - wenn man keine Ahnung von den rechtlichen Anforderungen hat - professionelle Hilfe holen. All das zu schildern, was man beachten muss, würde den Rahmen des Forums sprengen. Aber vielleicht ein paar Anhaltspunkte: - Vertragsrecht. Hier muss man sehr genau formulieren, um nicht selbst Vertragspartner (mit den entsprechenden Pflichgten und Haftungsfragen) zu werden - Urheberrecht. Bilder und texte können urheberrechtlich geschützt sein. Da haftet man auch als Betreiber - Gewerberecht: Sobald man Gewinn macht, könnte gewerbliches Handeln vorliegen. Hat man dann kein Gewerbe, wird es richtig teuer.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Danke, für die Antwort, aaky. Auch wenn ich jetzt keineswegs schlauer bin als vorher. Vlt. hätte ich meine Frage auch besser formulieren, oder mehr ins Detail gehen sollen. Also... Die Grundidee war, in einem bereits bestehenden Diskussionsforum einen Bereich einzurichten, in dem die User (von privat zu privat) nicht mehr benötigte Gegenstände wie z.B. Bücher zum Verkauf oder Tausch anbieten können. Wäre das denn ein Gewerbe? Ich denke nicht. Und der Forenbetreiber würde lediglich die Plattform zur Verfügung stellen. Also im Grunde eine Möglichkeit den Usern die Chance zu bieten "Staubfänger", die zu schade zum wegwerfen sind, loszuwerden oder einzutauschen. |
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| Die Grundidee hab ich schon verstanden Deswegen gibt es nur drei Möglichkeiten: - Man sucht sich jemanden, der beraten kann und darf (in Deutschland sind das Anwälte) - Man macht es einfach und riskiert Probleme (die am wenigsten zu empfehlende Variante) - Man lässt es einfach
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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