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| Linkhaftung Hafte ich für Links auf meiner Homepage? |
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| Anzeige ich moderiere in einem größeren Forum zum Thema Religion. Nun muß ich wissen, wie es aktuell mit der Haftbarkeit für verlinkte Webseiten aussieht. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass Moderatoren eines Forums jede Verlinkte Webseite auf gesetzwidrigen Inhalt (und auf Forenregeln) prüfen, ggf. löschen muss. In einem so großen Forum ist es oft mühsam, jede verlinkte Webseite komplett auf solche Kriterien zu kontrollieren, wir suchen also einen einfacheren Weg. 1) Stimmt es, dass der Forenbetreiber für alle verlinkten Webseiten haftbar gemacht werden kann? 2) Bringt es etwas, wenn man die Verlinkungen so bearbeitet, dass diese nicht anklickbar sind? (zB das "www." am Anfang entfernen, so dass der Link in den Browser kopiert werden und das www. wieder eingesetzt werden muss) 3) Auszug von e-recht24.de Geht es um die Verletzung von Rechten wegen rechtswidrigen Postings gilt der Grundsatz, dass der Betreiber eines Forums oder Blogs grundsätzlich erst nach Kenntnisnahme und aufgrund folgender Untätigkeit haftet. Dies hat auch der BGH in einem aktuellen Urteil (Az.: VI ZR 101/06) zur Frage der Störerhaftung für fremde Inhalte festgestellt. Der Seitenbetreiber haftet für diese Inhalte erst, wenn er überhaupt Kenntnis von diesen rechtswidrigen Inhalten hat." Was bedeutet das genau? Heißt dass, dass der Betreiber oder Moderatoren erst handeln müssen, also gesetzeswidrige Webseiten entfernen müssen, wenn man darauf aufmerksam gemacht wurde? Könnte man also die Kontrolle derlinkter Seiten komplett einstellen? 4) Wie sieht es mit alten Verlinkungen aus? Wenn eine Webseite vor 4 Jahren im Forum verlinkt wurde und mittlerweile rechtswidrige Inhalte beinhaltet, sind wir auch dafür haftbar? In diesem Falle müsste man dauerhaft ja alle Webseitenverlinkungen entfernen, da diese ja Jahre später gesetzeswidrigen Inhalt beinhalten könnten... Kann mir da jemand so fundiert wie möglich weiter helfen bzw kennt die passenden Gesetzestexte oder Urteile? |
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| Zitat:
Was die Kenntnisnahme angeht: Da ein betreiber eine Kontrollpflicht hat, ist die Kenntnisnahme also nicht erst mit einer Information durch Dritte gegeben. Sondern eigentlich sobald der Inhalt auf der Seite erscheint. Wie intensiv der Betreiber kontrollieren muss, ergibt sich immer im Einzelfall. Somit sollte man eigentlich das Risiko gar nicht eingehen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Das würde mich auch interessieren, denn ganz genau genommen wäre ja nur ein Webseitenname kein Link. Andererseits ist jedem klar, wie er zu der Seite gelangen wird, vor allem bei bekannteren Seiten (bsp "studivz" statt "www. studivz .de"). Haftet man nur für echte Links oder auch für die Verbreitung des Webseitennamens? |
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| Man haftet für den Inhalt. Ein Link ist nur eine besondere Art eines Inhalts. Es könnte also durchaus auch eine Nennung problematisch sein - aber das kommt sicherlich auf den gesamten Kontext und den Einzelfall an.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: foren, haftbarkeit, links, verlinkungen |
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