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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 01.01.2010, 21:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.186
Standard AGB öffentlich einsehbar aufgrund UWG


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Ich las grad das Urteil Aktenzeichen: 6 W 54/08.
Dort traf ich auf
Zitat:
[...] erscheint es nicht mehr zweifelhaft, dass das (richtlinienkonform auszulegende) UWG eine wettbewerbsrechtliche Kontrolle der Verwendung unwirksamer AGB ermöglicht (vgl. hierzu näher Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 26. Auflage, § 4 Rdn 11.156c ff.).
Das genannte Lehrbuch (?) schau ich mir auch noch mal an...

Ich frage mich jetzt bloß, ob das heißt, dass AGB öffentlich bzw. den Wettbewerbsteilnehmern einsehbar sein müssen.
Die Situation, dass dies überhaupt mit einer korrekten Einbeziehung in den Vertragschluss möglich ist, mag sicherlich nicht häufig auftreten, da ja der Kunde bei der Bestellung die AGB "muss" und zustimmen muss.

Aber denkbar wäre ja, dass man sich auf einer Shopseite erst anmelden muss um überhaupt das Angebot sehen zu können. Oder zum Zutritt werden nur bestimmte, berechtigte Personen zugelassen (etwa werden Passwörter auf einer Messe verteilt, sonst kann niemand auf die Seite).

Lässt sich da ein Veröffentlichungszwang aus dem UWG ableiten?
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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  #2 (permalink)  
Alt 04.01.2010, 15:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: AGB öffentlich einsehbar aufgrund UWG

"ermöglicht" heißt nicht müssen.
Die Aussage bedeutet meiner Meinung nur, dass, wenn sie veröffentlicht werden (was in der Regel auch passiert),l eine Überprüfung durch Mitbewerber möglich ist.
Und sicherlich müssen die AGB vor Vertragsschluss zugänglich sein, was heißt, dass auch Mitbewerber eigentlich ganz leicht da ran kommen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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