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Linkhaftung Hafte ich für Links auf meiner Homepage?

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  #1 (permalink)  
Alt 07.01.2010, 00:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.01.2010
Beiträge: 3
Standard Ein Fall von Youtube Video einbetten


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Hallo liebes Forum,

habe mir paar Thread zu dem Thema angesehen. Die meisten handeln vom Urheberrecht in Bezug auf Musikvideos, Trailer etc.
Meine Frage lautet wie folgt:
Wenn man eine neue Homepage machen würde für zwei Zwecke. Interessenten verbinden und Geld verdienen durch die Werbung in Form von Banner etc.
Wenn die Seite so aussehen würde ZUM BEISPIEL, dass man Kategorien anlegt und Reviews und Tutorials von vielen verschiedenen Youtube Benutzern in die Seite EINBETTET.
Wenn die Videos privaten Ursprungs wären und KEINE geschützte Musik oder geschütztes Videomaterial enthalten würden (Muss man eben jedes Video einnzeln abchecken).
Gäbe es damit ein rechtliches Problem ?
Die Videos wären von anderen Youtube Nutzern privat gefilmt und enthalten Reviews von Produkten oder Tutorials zu irgendwas. Die Absicht wäre Werbung in Form von Banner zu schalten. Nicht selber ausgesucht, sondern angemeldet bei Firmen die pro View vergüten und der Seiteninhaber keinen Einfluss auf die Wahl der Werbung hat. Also keine Partnerprogramme, wo der Seiteninhaber am Verkauf mitverdient.
Bevor man rechtlich in Schwierigkeiten käme oder dies als dreister Verdienst abgestempelt würde, würde man es doch lieber lassen ne ?

Ich hoffe ich konnte mich deutlich ausdrücken. Falls etwas unklar ausgedrückt ist, bitte darauf hinweisen ich erläutere genauer was ich meine.
Es gibt hierzu keinen konkreten Fall der mir bekannt ist, dies geht nur aus einem Gedanken heraus.

Ich danke Ihnen ganz herzlich im Voraus.
MFG
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  #2 (permalink)  
Alt 07.01.2010, 11:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Ein Fall von Youtube Video einbetten

Ich weiss zwar nicht ganz, worauf du hinauswillst, aber folgende Punkte sollte man beachten:
- Einnahmen aus Werbung KÖNNEN als gewerbliches Handeln betrachtet werden. Das sollte man entweder vorher mit den entsprechenden Ämtern (Finanzamt, Gewerbeamt) abklären oder ein gewerbe anmelden (mit all den sich daraus ergebenden Pflichten)
- Die Übernahme von Inhalten ist nicht immer unproblematisch. Neben Urheberrechten können auch andere Rechte betroffen sein (Recht am eigenen Bild u.ä. Persönlichkeitsrechte, Marken- und Namensrechte, ...). Und bei einer Übernahme der Inhalte kann der Betreiber verantwortlich gemacht werden (und wird es auich, da es ihm kaum mögloich sein wird, an die YT-Nutzer heranzukommen)
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 07.01.2010, 14:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.01.2010
Beiträge: 9
Standard AW: Ein Fall von Youtube Video einbetten

ist das denn aber nicht schwachsinn wenn ein User bei Youtube ein Video hochläd und es dann zum einbetten freigibt?

es gibt ja die möglichkeit das Youtube das einbetten verbieten kann, dass wenn die user diese einbettung nicht möchten halt unterdrücken können.

ich finde das der User ja dann das recht freigibt zum einbetten.

oder Täusche ich mich da?!?
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  #4 (permalink)  
Alt 07.01.2010, 14:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Ein Fall von Youtube Video einbetten

Ich weiss zwar nicht, ob der User oder YouTube darübner entscheiden, aber selbst wenn der User es macht: Damit ist noch nicht gesagt, dass es frei von Rechten Dritter ist - im Gegenteil, den meisten Usern, die ihre Videos hochladen ist das meistens egal.
Und sicherlich könnte man, wenn man als Betreiber dann haftbar gemacht wird, das an den User weiterreichen, der das Recht verletzt hat, die Frage ist nur, ob man an den rankommt. YT darf die Daten wenn überhaupt, nur an Ermittlungsbehörden eines Strafverfahrens rausgeben. Und das könnte der Betreiber nicht so einfach einleiten, da die Forderungen gegen ihn zivilrechtlicher Natur wäre. Ist also nicht so einfach mit der Haftung, wie man das denken könnte.
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  #5 (permalink)  
Alt 07.01.2010, 14:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.01.2010
Beiträge: 9
Standard AW: Ein Fall von Youtube Video einbetten

hmm.. okay gut zu wissen. von meiner seite hier erstmal danke
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