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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 07.01.2010, 00:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.01.2010
Beiträge: 3
Standard Frage zu Domain


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Hallo,

kann es mit einer Domain nach folgendem Muster Ärger geben?

www.Berufsbezeichnung-Bezirk-Stadt.de

Gibt es schon Erfahrungen hinsichtlich Domainrecht oder Wettbewerbsrecht? Wie ist das einzuschätzen?

Falls das Thema hier schon diskutiert wurde gerne auch Links zu anderen Diskussionen.

Vielen Dank für eure Hilfe!
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  #2 (permalink)  
Alt 07.01.2010, 11:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Frage zu Domain

Such im Internet mal nach "Tauchschule Dortmund". Dann beantwortet sich die Frage eigentlich von allein
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 07.01.2010, 16:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.01.2010
Beiträge: 3
Standard AW: Frage zu Domain

Hallo,
vielen Dank für die Schnelle Antwort. Das ist echt heikel, aber es gibt solche Domains, unter denen sich auch Firmen präsentieren.

Wie wäre es denn dann mit:

www.berufsbezeichnung-vorname-stadt.de z.B. für einen Selbständigen. Das dürfte doch eigentlich keinen Ärger geben - oder? Gibt es hierzu schon Urteile?

Vielen Dank für eure hilfreiche Hilfe!
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  #4 (permalink)  
Alt 07.01.2010, 18:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Frage zu Domain

Zitat:
Das dürfte doch eigentlich keinen Ärger geben - oder? Gibt es hierzu schon Urteile?
Nicht für alles gibt es Urteile - oder sie sind nicht unbedingt bekannt. Ein Risiko würde ich bei der Kombination Beruf und Stadt schon sehen, die Verwendung zielt ja gerade auf ein Alleinstellungsmerkmal ("der Klempner aus Berlin!") ab. Und das ist das Problem.
Das ist schon "abmahnverdächtig". Und selbst wenn man dann Recht bekommt, den Streß, Ärger und die Kosten hat man trotzdem.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 10.01.2010, 13:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.01.2010
Beiträge: 3
Standard AW: Frage zu Domain

Hallo aaky und alle anderen,

so ganz will mir Deine Einschätzung noch nicht einleuchten. Wenn ich bei Deinem Beispiel bleibe und die Domain www.klempner-fritz-berlin.de nehmen würde, würde ich damit doch nicht aussagen, dass ich der einzige Klempner in Berlin bin. Ein Problem würde es doch dann nur geben, wenn es noch einen Klempner Fritz in Berlin gibt.
Wenn ich also weiter denke und das berlin weglasse, also nur www.klempner-fritz.de nehme, könnten mich doch alle Klempner mit Vornamen Fritz in ganz Deutschland abmahnen - oder?
Demnach könnte man ja eigentlich keine Domain nehmen, in der eine Berufsbezeichnung und ein Name vorkommt. Und dass kann ja irgendwie nicht sein.
Wie würdet ihr den Zusatz der Stadt in der man tätig ist einschätzen. Vergrößert oder verkleinert dies die Gefahr eines Rechtsstreits.

Kann ein Anwalt hier eine eindeutige Aussage machen und was ist, wenn man dann doch ärger bekommt?

Vielen Dank für eure Einschätzungen!
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