Wenn ich das richtig interpretiere, kommt es auch auf die Absicht bzw. den Zweck eines solchen Eindringens an. Angenommen jemand hackt sich in meine Datenbank ein um mir die Sicherheitslücken meines Systems aufzuzeigen und ohne "böse Absichten" zu verfolgen (Datenklau, Manipulation etc.), macht sich somit nicht strafbar. Habe ich das richtig aufgefasst?
