| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige Wenn man sein 14 Tägiges Widerrufsrecht wahrnimmt muss man dann die bereits entstandenen kosten (Erstrechnung) trotzdem bezahlen. Danke für die Antworten im voraus |
| |||
| Muss man nicht, allerdings kann es passieren, dass man die Kosten der Rücksendung zu tragen hat Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| |||
| Ich denke da kommt es erstmal darauf an, ob man einen Kaufvertrag oder einen Dienstvertrag widerruft...
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
| |||
| Zitat:
Zitat:
Solltest du auch im Studium beachten: Etwas in die Aufgabe "hinein zu interpretieren" macht vielleicht einen guten Eindruck von Wissen, wird aber (nach meiner Erfahrung) mit Punktabzug honoriert ("... am Sachverhalt vorbei ...")
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| |||
| Eigentlich war es darauf bezogen, dass dein geschriebenes nur auf einen Kaufvertrag zutrifft. Bei Dienstleistungen kann es passieren, dass du eben die Teilleistungen teilweise oder ganz bezahlen musst (-> "Erstrechnung"). Aber der Tipp bzgl. Studium ist absolut wertvoll =), gerade, weil da einige andere schon und ich bisle auch
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
| Tags: widerrufsrecht |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Widerrufsrecht | currywurst | Internationales Privatrecht | 1 | 18.05.2009 21:32 |
| Widerrufsrecht | sb79 | E-Commerce | 1 | 14.09.2008 15:44 |
| Widerrufsrecht? | pantau24 | E-Commerce | 2 | 05.06.2008 20:31 |
| Widerrufsrecht | kflorian | E-Commerce | 1 | 01.07.2007 19:37 |
| |