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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige folgender Sachverhalt: Wenn eine Person A ein falsches Profil in einer Online Community (wie zb. VZ) erstellt und dann mit anderen Personen in kontakt kommt. Das Profil wurde zum Schutz der eigenen Daten falsch angelegt. Person B schreibt Person A an und fordert diese auf Bilder zu tauschen, anzurufen. Person A sich aber darauf nicht wirklich einlassen möchte und darauf hinweist das das nicht so laufen soll (auch etwas aggressiv/energisch). Darauf Person B aber so reagiert, dass die Polizei informiert wird und über den Community Anbieter und die E-Mail Adresse anhand der IP die Person herausgefunden wird und angezeigt wird. Und somit Arbeitgeber und Familie das mitbekommen. Dananch fordert Person immer wieder auf Bilder zu schicken und anzurufen. Person A bekommt Panik und löscht das Profil bei der Community und löscht den E-Mail Account. Wie ist das zu bewerten? Darf der Provider die Daten der IP Adresse rausgeben? Es liegt ja keine Straftat nach StPO § 100a Abs. 2 vor Zitat aus einem anderen Posting: 1. Eine IP-Adresse und die dazugehorigen Kundendaten beim Provider gehören zu den Verkehrsdaten. 2. Aufgrund der "Vorratsdatenspeicherung"-Entscheidung des BVerfG (Beschl. v. 11. März 2008 - Az.: 1 BvR 256/08) dürfen erhobene Verkehrsdaten nur dann verwendet werden, wenn Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat iSd. § 100 a Abs. 2 StPO ist. 3. Eine Beleidigung ist keine schwere Straftat. Wie reagiert die Polizei bei sowas? Bitte um Antworten... |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Als Ergänzung: Person B hat Person A angeschrieben und nach sexy Fotos gefragt und ob Preson A Person B anruft. Die Straftat der Anzeige ist nicht bekannt. Person B war wahrscheinlich sauer das Person A nicht telefonieren wollte. Person B hat keine Anspürche gegen Person A. Wenn die Anzeige bei der Polizei gemacht wird, prüft dann die Ermittlungsbehörde ob überhaupt eine Straftat vorliegt. Werden danach oder davor die IP-Daten abgerufen? Wird die Polizei hier überhaupt eine Anzeige aufnehmen oder diese u.U. wegen Geringfügkeit (oder wie man das nennt) direkt ablehnen. |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Wie wirkt es sich den aus das Person A aus Panik alles gelöscht hat (EMail und Profil)? D.h. die Polizei müsste erstmal eine Anzeige aufnehmen und dann würde die Staatsanwalt entscheiden ob überhaupt ein Verfahren eingeleitet wird? Es ist keine Straftat gegen Person B zu erkennen oder kann hier auch eine Beleidigung vorliegen (wenn z.B. in einer E-Mail das A-Wort gefallen ist). Wie bewertet die Staatsanwaltschaft soetwas? |
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