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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 11.01.2010, 10:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.01.2010
Beiträge: 5
Standard E-Mail und falsches Benutzerprofil


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Hallo,

folgender Sachverhalt:

Wenn eine Person A ein falsches Profil in einer Online Community (wie zb. VZ) erstellt und dann mit anderen Personen in kontakt kommt. Das Profil wurde zum Schutz der eigenen Daten falsch angelegt.

Person B schreibt Person A an und fordert diese auf Bilder zu tauschen, anzurufen. Person A sich aber darauf nicht wirklich einlassen möchte und darauf hinweist das das nicht so laufen soll (auch etwas aggressiv/energisch). Darauf Person B aber so reagiert, dass die Polizei informiert wird und über den Community Anbieter und die E-Mail Adresse anhand der IP die Person herausgefunden wird und angezeigt wird. Und somit Arbeitgeber und Familie das mitbekommen. Dananch fordert Person immer wieder auf Bilder zu schicken und anzurufen.

Person A bekommt Panik und löscht das Profil bei der Community und löscht den E-Mail Account.

Wie ist das zu bewerten?

Darf der Provider die Daten der IP Adresse rausgeben? Es liegt ja keine Straftat nach StPO § 100a Abs. 2 vor

Zitat aus einem anderen Posting:
1. Eine IP-Adresse und die dazugehorigen Kundendaten beim Provider gehören zu den Verkehrsdaten.
2. Aufgrund der "Vorratsdatenspeicherung"-Entscheidung des BVerfG (Beschl. v. 11. März 2008 - Az.: 1 BvR 256/08) dürfen erhobene Verkehrsdaten nur dann verwendet werden, wenn Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat iSd. § 100 a Abs. 2 StPO ist.
3. Eine Beleidigung ist keine schwere Straftat.

Wie reagiert die Polizei bei sowas?

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  #2 (permalink)  
Alt 11.01.2010, 11:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: E-Mail und falsches Benutzerprofil

Zitat:
Darf der Provider die Daten der IP Adresse rausgeben? Es liegt ja keine Straftat nach StPO § 100a Abs. 2 vor
Ja, denn die Beurteilung ob eine schwere Straftat vorliegt obliegt den Ermittlungsbehörden. Das im Einzelfall zu beurteilen erfordert die Kenntnis aller Umstände. Interesant wäre zu wissen, welche Straftat bei der Anzeige angegeben wurde
Zitat:
Wie ist das zu bewerten?
Mir ist nicht ganz klar, was Person B will. Wenn man von jemandem nichts wissen will, ignoriert man ihn einfach. Fertig. Es sei denn, Person B hat Ansprüche gegen Person A, nur wird das hier nicht ganz klar, mir ist nicht klar was mit
Zitat:
Person B schreibt Person A an und fordert diese auf Bilder zu tauschen, anzurufen.
gemeint ist. Und das liegt nicht nur an dem unglücklichen Satzbau
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 11.01.2010, 13:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.01.2010
Beiträge: 5
Standard AW: E-Mail und falsches Benutzerprofil

Als Ergänzung:

Person B hat Person A angeschrieben und nach sexy Fotos gefragt und ob Preson A Person B anruft.


Die Straftat der Anzeige ist nicht bekannt.


Person B war wahrscheinlich sauer das Person A nicht telefonieren wollte. Person B hat keine Anspürche gegen Person A.


Wenn die Anzeige bei der Polizei gemacht wird, prüft dann die Ermittlungsbehörde ob überhaupt eine Straftat vorliegt. Werden danach oder davor die IP-Daten abgerufen?

Wird die Polizei hier überhaupt eine Anzeige aufnehmen oder diese u.U. wegen Geringfügkeit (oder wie man das nennt) direkt ablehnen.
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  #4 (permalink)  
Alt 11.01.2010, 14:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: E-Mail und falsches Benutzerprofil

Zitat:
Person B hat Person A angeschrieben und nach sexy Fotos gefragt und ob Preson A Person B anruft.
Da würde ich als Person A den Spieß rumdrehen und B wegen Belästigung (Stalking) anzeigen Oder damit drohen, das reicht manchmal schon.
Zitat:
Person B war wahrscheinlich sauer das Person A nicht telefonieren wollte. Person B hat keine Anspürche gegen Person A.
Warum dann überhaupt damit abgeben
Zitat:
Wenn die Anzeige bei der Polizei gemacht wird, prüft dann die Ermittlungsbehörde ob überhaupt eine Straftat vorliegt.
Eine Anzeige kann nur basierend auf einem Straftatbestand gemacht werden. Das heißt die aufnehmende Stelle mus schon wissen, welche Straftat hier vorliegen soll. Hier könnte zwar Computerbetrug als Straftat angenommen werden, allerdings kann B das gar nicht behaupten, somit könnte B das auch nicht anzeigen. Das könnte bestenfalls der Betreiber der Seite.
Zitat:
Werden danach oder davor die IP-Daten abgerufen?
Erst im Ermittlungsverfahren. Also nach der Anzeige (somit muss schon klar sein, wegen welcher Straftat ermittelt wird)
Zitat:
Wird die Polizei hier überhaupt eine Anzeige aufnehmen oder diese u.U. wegen Geringfügkeit (oder wie man das nennt) direkt ablehnen.
Eine Geringfügigkeit könnte erst im Ermittlungsverfahren festgestellt werden. Die Anzeige müsste (bei einer entsprechenden Straftat) also in jedem Fall aufgenommen werden (deswegen dauert es auch so ewig, bis was passiert, weil die Ermittlungsbehörden wegen solchem Kinderkram überlastet sind).
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  #5 (permalink)  
Alt 11.01.2010, 17:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.01.2010
Beiträge: 5
Standard AW: E-Mail und falsches Benutzerprofil

Wie wirkt es sich den aus das Person A aus Panik alles gelöscht hat (EMail und Profil)?


D.h. die Polizei müsste erstmal eine Anzeige aufnehmen und dann würde die Staatsanwalt entscheiden ob überhaupt ein Verfahren eingeleitet wird?

Es ist keine Straftat gegen Person B zu erkennen oder kann hier auch eine Beleidigung vorliegen (wenn z.B. in einer E-Mail das A-Wort gefallen ist).

Wie bewertet die Staatsanwaltschaft soetwas?
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