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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 11.01.2010, 13:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.01.2010
Beiträge: 3
Standard Zahlung nötig?


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Sehr geehrter User,

ich habe da mal eine Frage:

Wenn man bei Firma XY Produkt YX für XY€ bestellt und die Überweisung als Zahlungsmethode angibt, aber nicht bezahlt, kann man dann haftbar gemacht werden?
Das Produkt YX hat man nicht erhalten, da man es erst parallel zum Zahlungseingang erhält.

Mit freundlichen Grüßen ProWeb
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  #2 (permalink)  
Alt 13.01.2010, 20:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.01.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Zahlung nötig?

Nach Fernabsatzgesetzt hat man ein 14 tägiges Widerrufsrecht.
Ansonsten hat man einen Kaufvertrag abgeschlossen, an den natürlich beide Seiten gebunden sind.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.01.2010, 00:47
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Zahlung nötig?

Naja, das zweiwöchtige Widerrufsrecht beginnt doch erst frühstens nach Zugang der Ware an an zu laufen. Also kann man doch auch erst widerrufen, wenn die Ware angekommen ist - jetzt einfach nicht zu zahlen würd ich als Nichterfüllung des Vertrages ansehen.
Schon allein deswegen, weil das Widerrufsrecht dazu gedacht ist die Sache zu prüfen, ist das eigentlihc logisch. Schließlich kann man die Sache nicht prüfen ohne sie erhalten zu haben.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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  #4 (permalink)  
Alt 14.01.2010, 15:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Zahlung nötig?

Zitat:
Naja, das zweiwöchtige Widerrufsrecht beginnt doch erst frühstens nach Zugang der Ware an an zu laufen.
Das ist meiner Meinung nach falsch.
Zitat:
BGB § 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu.
Da steht nichts von einer Bedingung.
Das was du meinst, ist die Frist. Das heißt nicht, dass man nicht schon mit Abschluss des Vertrages widerrufen darf. Eine Frist bedeutet "spätestens zum", nicht "ab"
Die Frage ist nur, besteht bereits ein Vertrag, den man widerrufen kann, wenn die Ware noch gar nicht versendet wurde, da oftmals der Vertragsschluss konkludent durch den Verkäufer erfolgt, indem er die Ware versendet. Ist der Vertrag aber vorher geschlossen, kann man ihn auch vorher widerrufen.
Zitat:
jetzt einfach nicht zu zahlen würd ich als Nichterfüllung des Vertrages ansehen.
Also müsste er schon bestehen. Sonst wäre es ja keine Nichterfüllung. Also kann man ihn auch schon widerrufen.
Zitat:
Schon allein deswegen, weil das Widerrufsrecht dazu gedacht ist die Sache zu prüfen, ist das eigentlihc logisch. Schließlich kann man die Sache nicht prüfen ohne sie erhalten zu haben.
Das steht nirgendwo. Im Gesetz steht nur, dass man ohne Angaben von Gründen widerrufen kann. Würde das Gesetz einen Zweck an das Widerrufsrecht binden, müsste es explizit formuliert sein und dürfte keine derartig großzügige Regelung von wegen "ohne Angabe von Gründen" enthalten.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #5 (permalink)  
Alt 14.01.2010, 20:31
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Zahlung nötig?

Ja da war ich wohl schon etwas voreilig...
Allerdings steht im amtlichen Muster zur Widerrufsbelehrung auch "Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von [zwei Wochen / einem Monat]" widerrufen - hier würde der Zeitraum ja verlängert werden...

Zitat:
Zitat von Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und so weiter
(14) Der Verbraucher hat in der Praxis keine Möglichkeit, vor Abschluß des Vertrags das Erzeugnis zu sehen oder die Eigenschaften der Dienstleistung im einzelnen zur Kenntnis zu nehmen. Daher sollte ein Widerrufsrecht bestehen
(findet man einfach mit "31997L0007")

Könnt man überlegen
a) EU-konforme Auslegung -> Widerrufsrecht gerade für den Warentest
b) Deutschland macht weiterreichendes Recht für Verbraucher -> Widerrufsrecht geht über das von der EU vorgeschlagene hinaus...

Aber was aaky gesagt hat, stimmt ja eh auf jeden Fall. Wenn der Vertrag erst durch den Wareneingang zustande kommt, kann man auch noch keinen Vertrag widerrufen.
__________________
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