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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige ich habe da mal eine Frage: Wenn man bei Firma XY Produkt YX für XY€ bestellt und die Überweisung als Zahlungsmethode angibt, aber nicht bezahlt, kann man dann haftbar gemacht werden? Das Produkt YX hat man nicht erhalten, da man es erst parallel zum Zahlungseingang erhält. Mit freundlichen Grüßen ProWeb |
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| Naja, das zweiwöchtige Widerrufsrecht beginnt doch erst frühstens nach Zugang der Ware an an zu laufen. Also kann man doch auch erst widerrufen, wenn die Ware angekommen ist - jetzt einfach nicht zu zahlen würd ich als Nichterfüllung des Vertrages ansehen. Schon allein deswegen, weil das Widerrufsrecht dazu gedacht ist die Sache zu prüfen, ist das eigentlihc logisch. Schließlich kann man die Sache nicht prüfen ohne sie erhalten zu haben.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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Zitat:
Das was du meinst, ist die Frist. Das heißt nicht, dass man nicht schon mit Abschluss des Vertrages widerrufen darf. Eine Frist bedeutet "spätestens zum", nicht "ab" Die Frage ist nur, besteht bereits ein Vertrag, den man widerrufen kann, wenn die Ware noch gar nicht versendet wurde, da oftmals der Vertragsschluss konkludent durch den Verkäufer erfolgt, indem er die Ware versendet. Ist der Vertrag aber vorher geschlossen, kann man ihn auch vorher widerrufen. Zitat:
Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Ja da war ich wohl schon etwas voreilig... Allerdings steht im amtlichen Muster zur Widerrufsbelehrung auch "Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von [zwei Wochen / einem Monat]" widerrufen - hier würde der Zeitraum ja verlängert werden... Zitat:
Könnt man überlegen a) EU-konforme Auslegung -> Widerrufsrecht gerade für den Warentest b) Deutschland macht weiterreichendes Recht für Verbraucher -> Widerrufsrecht geht über das von der EU vorgeschlagene hinaus... Aber was aaky gesagt hat, stimmt ja eh auf jeden Fall. Wenn der Vertrag erst durch den Wareneingang zustande kommt, kann man auch noch keinen Vertrag widerrufen.
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