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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige ich habe da mal eine Frage: Wenn man bei Firma XY Produkt YX für XY€ bestellt und die Überweisung als Zahlungsmethode angibt, aber nicht bezahlt, kann man dann haftbar gemacht werden? Das Produkt YX hat man nicht erhalten, da man es erst parallel zum Zahlungseingang erhält. Zur Information: Der Kunde hat das 15. Lebensjahr erreicht. Mit freundlichen Grüßen ProWeb |
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Zitat:
Allerdings kommt der 15 jährige da raus, wenn ein Erziehungsberechtigter dem Vertrag widerspricht. Dann wäre er von Anfang an nichtig, dann besteht auch keine Pflicht zur Überweisung.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Nachweislich /(am besten per Einschreiben) dem Vertrag, den der Minderjährige geschlossen hat bei dem Vertragspartner (Verkäufer) widersprechen. Möglicherweise müssen dann noch einige Unterlagen (Identifikation) zugeschickt werden.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Grundsätzlich ist es nicht rechtswidrig, eine Rechnung nicht zu bezahlen. Da hier nur per Vorkasse verschickt wird, ist auch § 263 auszuschließen. Eine Person, die nicht volljährig ist, ist eingeschränkt geschäftsfähig. Ich glaube in Deutschland ist es sogar so, dass jedes Rechtsgeschäft erstmal schwebend unwirksam ist und jederzeit vom gesetzlichen Vertreter (z.B. Vater oder Mutter) nichtig gemacht werden kann. In Österreich gibt es den sogenannten Taschengeldparagraphen, ein Geschäft, welches das alltägliche oder das Taschengeld eines Minderjährigen nicht übersteigt, ist wirksam. Ob das in Deutschland so ist, weiß ich nicht. Wenn der Minderjährige nachweislich falsche Angaben gemacht hat, könnten Schadensersatzansprüche resultieren. Dies wird allerdings so gut wie nicht passieren, da hier kein erheblicher Aufwand entstanden ist, der wahrscheinlich sogar als normal zu werten ist (Rechnungsstellung, anschließende Stornierung der Rechnung, Mahnungen). |
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