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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 11.01.2010, 14:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.01.2010
Beiträge: 3
Standard Zahlung notwendig bei Überweisung?


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Sehr geehrter User,

ich habe da mal eine Frage:

Wenn man bei Firma XY Produkt YX für XY€ bestellt und die Überweisung als Zahlungsmethode angibt, aber nicht bezahlt, kann man dann haftbar gemacht werden?
Das Produkt YX hat man nicht erhalten, da man es erst parallel zum Zahlungseingang erhält.
Zur Information:
Der Kunde hat das 15. Lebensjahr erreicht.

Mit freundlichen Grüßen ProWeb
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  #2 (permalink)  
Alt 11.01.2010, 15:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Zahlung notwendig bei Überweisung?

Zitat:
Wenn man bei Firma XY Produkt YX für XY€ bestellt und die Überweisung als Zahlungsmethode angibt, aber nicht bezahlt, kann man dann haftbar gemacht werden?
Das Produkt YX hat man nicht erhalten, da man es erst parallel zum Zahlungseingang erhält.
Prinzipiell ja, da man einen Vertrag geschlossen hat. Und eine Verpflichtugn davon ist die Bezahlung der Ware. Und die Überweisung ist eine Bedingung des Vertrags.
Zitat:
Zur Information:
Der Kunde hat das 15. Lebensjahr erreicht.
Gut, dann ist der Vertrag eben erstmal schwebend wirksam, aber immer noch ein Vertrag.
Allerdings kommt der 15 jährige da raus, wenn ein Erziehungsberechtigter dem Vertrag widerspricht. Dann wäre er von Anfang an nichtig, dann besteht auch keine Pflicht zur Überweisung.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 11.01.2010, 15:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.01.2010
Beiträge: 3
Standard AW: Zahlung notwendig bei Überweisung?

Was muss der Erziehungsberechtigte dann genauer tun?
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  #4 (permalink)  
Alt 11.01.2010, 15:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Zahlung notwendig bei Überweisung?

Nachweislich /(am besten per Einschreiben) dem Vertrag, den der Minderjährige geschlossen hat bei dem Vertragspartner (Verkäufer) widersprechen.
Möglicherweise müssen dann noch einige Unterlagen (Identifikation) zugeschickt werden.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 14.03.2010, 18:43
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.05.2009
Beiträge: 108
Standard AW: Zahlung notwendig bei Überweisung?

Grundsätzlich ist es nicht rechtswidrig, eine Rechnung nicht zu bezahlen. Da hier nur per Vorkasse verschickt wird, ist auch § 263 auszuschließen.

Eine Person, die nicht volljährig ist, ist eingeschränkt geschäftsfähig. Ich glaube in Deutschland ist es sogar so, dass jedes Rechtsgeschäft erstmal schwebend unwirksam ist und jederzeit vom gesetzlichen Vertreter (z.B. Vater oder Mutter) nichtig gemacht werden kann. In Österreich gibt es den sogenannten Taschengeldparagraphen, ein Geschäft, welches das alltägliche oder das Taschengeld eines Minderjährigen nicht übersteigt, ist wirksam.

Ob das in Deutschland so ist, weiß ich nicht.

Wenn der Minderjährige nachweislich falsche Angaben gemacht hat, könnten Schadensersatzansprüche resultieren. Dies wird allerdings so gut wie nicht passieren, da hier kein erheblicher Aufwand entstanden ist, der wahrscheinlich sogar als normal zu werten ist (Rechnungsstellung, anschließende Stornierung der Rechnung, Mahnungen).
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