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| Anzeige Hat er dann trotzdem die Chance zur Bundeswehr für angenommen 13 Jahre zu geehen, oder eher nicht. MFG |
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| Ich würde einfach mal bei der BW anfragen. Sowas kann man ja auch, ohne gleich seinen Namen nennen zu müssen. ich kann mir aber vorstellen, dass es da in bestimmten Bereichen durchaus relevant sein kann, ob man vorbestraft ist. Wie in anderen Berufen auch.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Ah ok dann bedanke ich mich. Ja man hat bei der Bundeswehr schon nachgefragt, und diese meinten nach dem jenigen seiner Aussage, wegen kleiner Delikte ist es eher unwarscheinlich das die BW nein sagt. Erst ab größerer Delikte wie Schwerer Körperverletzung, Totschlag usw. hat man keine Chance bei der Bundeswehr. MFg |
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