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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Ich habe eigentlich ein schönes Leben, Ausbildung erfolgreich beendet, Familie etc. Wenn da nicht eine Sache aus der Vergangenheit wäre... Vor 5 Jahren (!) kam die Polizei und klärte meinen Vater und mich auf, dass sie herausgefunden haben, dass ich bei Baershare Musiktitel gedown- und somit leider auch geuploadet habe. Also wir hin zur Polizei, Aussage gemacht ( Ich war damals 15 oder 16) und dann kam nichts mehr. Bis heute! Es kam doch tatsächlich soviele Jahre später ein Brief mit einer Vorladung zum Landesgericht. Ich verstehe diese ganze Sache nicht, ich habe weder im großem "Stil" gesaugt, dazu war ich jung+doof+einsichtig. Was erwartet mich denn nun im Landesgericht? Ist es überhaupt zulässig, eine Person nach so langer Zeit wieder reinzureißen? |
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| Zitat:
Ich würde auf jeden fall einen Anwalt hinzuziehen, der kann klären, ob hier überhaupt noch was relevant ist. Es könnte durchaus sein, dass das verjährt ist, nur muss man die Verjährung vorbringen, das Gericht prüft nicht von allein auf Verjährung (Einrede)
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Gut möglich, dass die Strafe schon verjährt ist. Am besten du beauftragst einen Anwalt der das nachprüft. Eine Tabelle zu den Verjährungsfristen im Strafrecht gibts unter www.verjaehrung.net. |
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