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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 29.10.2006, 11:50
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard statt 16% MwSt. einfach BRUTTO schrieben?


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Hallo leute,

eventuell habt hr eine idee? die erhöhung der MwSt. bereitet mir hinsichtlich der gestaltung probleme. um die sache zu vereinfachen würde ich einfach statt (inkl. 16% MwSt.) den hinweis auf (Brutto) setzten. damit ist ja klar, dass der betrag die gesetzliche MwSt. enthält. artikel mit verringerter mwst. haben wir nicht, also nur derzeit 16% und ab 1.1.2007 eben 19%.

was denkt ihr, geht das ...

mfg und danke schon mal
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  #2 (permalink)  
Alt 31.10.2006, 20:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.10.2006
Beiträge: 5
Standard AW: statt 16% MwSt. einfach BRUTTO schrieben?

Hallo,
es kann sein, daß ein Kunde von Dir verlangt die Mehrwert auszuweisen. Dies mußt Du zwar nicht tun, weil einen Taschenrechner hat jeder gute Buchhalter, aber es könnte Dir unter Umständen den einen oder anderen Kunden kosten.

Meiner Meinung nach

Martin Mewes
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  #3 (permalink)  
Alt 03.11.2006, 00:17
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Blinzeln AW: statt 16% MwSt. einfach BRUTTO schrieben?

ohne %
einfach: ...der zur Zeit rechtlich geltenden MWST

MWST gibt es eigentlich nicht, soll heißen: UMSATZSTEUER
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  #4 (permalink)  
Alt 19.12.2006, 20:54
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: statt 16% MwSt. einfach BRUTTO schrieben?

klasse Vorschläge, aber man sollte die rechnungen so formulieren, dass der Käufer, der vielleicht gewerblich tätig ist, die von Ihm gezahlte Vorsteuer auch geltend machen kann.
die MWSt muss ausgewiesen werden. also netto + ??% MWST und dann das Brutto, nur so ist es richtig und alle können damit was anfangen.
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  #5 (permalink)  
Alt 06.03.2007, 23:55
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: statt 16% MwSt. einfach BRUTTO schrieben?

und was ist, wenn man aufgrund von kleinunternehmerschaft von der umsatzsteuer befreit ist? was gibt man dann an?
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