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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 13.01.2010, 09:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.01.2010
Beiträge: 1
Standard Paket beschädigt ( Ebay-Verkauf ) aber trotzdem angenommen !!


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Hallo, ich habe bei Ebay einen Artikel verkauft. Artikel nach Verkauf in einen weiteren Umkarton verpackt, die Luftlöcher mit dicken Papier abgedeckt.

Nun erreicht mich vom Käufer gestern folgende Info :

heute habe ich das Paket von der Post abgeholt und von der Unterseite ist ein Loch darin. Die Dame meinte "Darunter ist noch Styropor. Kein Problem." Jetzt beim auspacken stellte ich fest das die Carrerabahn ganz unter stand und das der Gegenstand der das Loch verursachte tief in das Paket eingedrungen ist. Daher habe ich die obere Abdeckung der Bahn nicht entfernt - es also nicht geöffnet. Ich werde das Paket morgen bei der Post monieren und an sie zurückschicken da ich nicht weiss welche Schäden entstanden sind.

So jetzt meine Frage, dann hätte man das Paket doch garnicht annehmen dürfen, richtig ?? Fakt ist das Paket war in Ordnung sonst hätte es hier im Postamt ja keiner angenommen.

Was passiert nun wenn er es zur Prüfung schickt und ankreuzt das nach Prüfung das Paket an den Absender zurück soll ??

Kann ich dann die Annahme verweigern ??

Gruß
Eric
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  #2 (permalink)  
Alt 13.01.2010, 12:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Paket beschädigt ( Ebay-Verkauf ) aber trotzdem angenommen !!


Zitat:
So jetzt meine Frage, dann hätte man das Paket doch garnicht annehmen dürfen, richtig ?? Fakt ist das Paket war in Ordnung sonst hätte es hier im Postamt ja keiner angenommen.
Richtig. Die Prüfung hat sofort und vor Ort zu erfolgen. Wahrscheinlich war der Augenaufschlag der hinter dem Schalter sitzenden Dame zu groß ...
Zitat:
Was passiert nun wenn er es zur Prüfung schickt und ankreuzt das nach Prüfung das Paket an den Absender zurück soll ??
Ich schätze (und hoffe) die werden ihn mit dem Paket wieder zurückschicken, mit der Aussage, das es vorher noch ganz war. Wenn nicht, hat DHL für den Schjaden aufzukommen (wenn es versichert war).

Dumm gelaufen für den Käufer, vor allem weil er die Möglichkeit der Prüfung hatte.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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