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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 14.01.2010, 06:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.01.2010
Beiträge: 6
Standard Klare Vorraussetzungen für das Schalten von Erotikseiten im Netz


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Wie muss eine WebSite mit erotischem Inhalt im Sinne des Jugendschutzes vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Ist eine zeitliche Begrenzung (Zugang nur zwischen 22.00Uhr und 6.00Uhr) ausreichend - und wenn nicht - welche Altersverifizierung wird im Sinne des Gesetzes anerkannt?
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  #2 (permalink)  
Alt 14.01.2010, 08:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Klare Vorraussetzungen für das Schalten von Erotikseiten im Netz

Zitat:
Ist eine zeitliche Begrenzung (Zugang nur zwischen 22.00Uhr und 6.00Uhr) ausreichend
Nein.
Zitat:
welche Altersverifizierung wird im Sinne des Gesetzes anerkannt?
Das PostIdent Verfahren.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 14.01.2010, 17:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.01.2010
Beiträge: 6
Standard AW: Klare Vorraussetzungen für das Schalten von Erotikseiten im Netz

Vielen Dank für die schnelle Antwort ;-)

Da das so prima geklappt hat möchte ich noch eine Frage "hinterherschieben" ...: Im TV gibt es Unterschiede zwischen FSK 16 und FSK 18, wie verhält es sich bei Web-Angeboten? Müssen hier "nur" die FSK 18-Seiten geschützt werden - oder FSK 16-Seiten auch? Ich weiss ... Fragen über Fragen - aber - ich will keine Fehler machen bei meinem Online-Angebot, und der Gesetztgeber drückt sich da etwas "schwammig" aus.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.01.2010, 20:25
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Klare Vorraussetzungen für das Schalten von Erotikseiten im Netz

Im Recht gibt es kein Unterschied zwischen 16 oder 18, das Gesetz spricht vom Schutz der Jugendlichen. Und dann wird eben beurteilt, welche Jugendlichen betroffen sein könnten.
Zitat:
der Gesetztgeber drückt sich da etwas "schwammig" aus.
Nicht ohne Grund, denn es muss immer im Einzelfall beurteilt werden.
Ich klann nur empfehlen, nach der Fertigstellugn das Ganze von einem Anwalt prüfen zu lassen, dann ist man weitgehend auf der sicheren Seite.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 03.02.2010, 17:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.01.2010
Beiträge: 6
Standard AW: Klare Vorraussetzungen für das Schalten von Erotikseiten im Netz

Vielen Dank für Deine Antwort, Hat mir wirklich sehr geholfen! (Ich weiss, etwas spät - aber - mein Dank schleicht Dir trotzdem hinterher ;-))
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