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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #6 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 01:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.12.2011
Beiträge: 8
Standard AW: Beleidigung und ähnliches von Personengruppen durch Website?


Siehe auch "A.C.A.B" und "Soldaten sind Mörder".
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  #7 (permalink)  
Alt 18.12.2011, 18:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 979
Standard AW: Beleidigung und ähnliches von Personengruppen durch Website?


Zitat:
Zitat von doublek Beitrag anzeigen
Guten Abend,
ich hätte da eine (wie ich finde, ziemlich komplizierte) Frage:
Wenn eine Person A eine Website besitzt, auf der eine Personengruppe B beleidigt und diverser schwerwiegender Straftaten bezichtigt wird (also "jeder von denen tut das und das"), stößt A dann schon an die Grenzen seines Rechts, seine Meinung frei zu verbreiten bzw. übertritt dieses; oder verhält sich das noch im legalen Rahmen. Es betrifft keine exziplit genannten Personen sondern eine Gruppe, diese Leute werden aber wirklich recht heftig beschuldigt...
Wenn einzelne Personen unzutreffend bezichtigt werden, Straftaten zu begehen oder begangen zu haben, dann wird im Regelfall ein Verstoß gegen §186 StGB (Üble Nachrede) und/oder §187 StGB (Verleumdung) vorliegen.
(Zum Nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Üble_Nachrede, http://de.wikipedia.org/wiki/Verleumdung)

Bei Personengruppen wird das schwieriger. "Eine Beleidigung einer großen Anzahl an Personen ist nur dann möglich, wenn diese „Personenmehrheit so aus der Allgemeinheit hervortritt, dass dieser Kreis der beteiligten Einzelpersonen deutlich umgrenzt ist"; LH Hamburg, Az. 74 O 235/78 v. 26. Juli 1978.

"Die Familie Müller begeht regelmäßig Ladendiebstähle" oder "Die Schüler der Klasse 11a der Freiherr-zu-Guttenberg-Schule haben auf der Klassenfahrt das Hotel demoliert" wird vermutlich ausreichend begrenzt sein. "Leute mit Piercings sind doch alle potentielle Verbrecher" dagegen nicht.

Wenn eine justitiable Verleumdung oder Üble Nachrede vorliegt, dann ist das strafbar und kann auch zivilrechtliche Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüche begründen, außerdem besteht Anspruch auf Unterlassung usw. usf.

Daß es um eine Gruppe geht, ist in jedem Fall nur dann von Bedeutung, wenn die Mitglieder der Gruppe ausreichend klar zu identifizieren sind. Die Gruppe als Kollektiv kann meines Wissens grundsätzlich weder Opfer einer Beleidigung noch einer Verleumdung oder Üblen Nachrede werden.

(Bevölkerungsgruppen zu beleidigen oder zu verleumden kann aber unter bestimmten Umständen den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen.)
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.

Geändert von TomRohwer (18.12.2011 um 18:20 Uhr).
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  #8 (permalink)  
Alt 18.12.2011, 18:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 979
Standard AW: Beleidigung und ähnliches von Personengruppen durch Website?


Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Hier könnte Diskrimierung vorliegen. Eine freie Meinungsäußerung wäre somiut nicht mehr gegeben, der Schutz Diskriminierung wäre ein höherwertiges Recht.
Unfug.

Zitat:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) § 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Das AGG regelt bestimmte zivilrechtliche Vertragsbeziehungen... Und sonst gar nix.
(Bitte mal nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__2.html)

In dem beschriebenen Fall spielt es keinerlei Rolle und ist in keiner Weise anwendbar.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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