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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige ich würde gern eure Meinung zu folgenden Szenario hören. Angenommen Person A verkauft bei eBay eine PC CD-Rom Wert ca. 2€. Die Artikelbeschreibung/Textfarbe und Größe wird von einer anderen Auktion kopiert (Person B) Das Foto nicht. Es handelt sich um ca. 220 Zeichen. Der Text von Person B ist identisch mit dem Text auf der CD. De1 Text ist anscheinend abgeschrieben. Person A bekommt nun von Person B ein „Angebot“ außergerichtliche Einigung wegen widerrechtlicher Datenübernahme per copy and paste. 75€ innerhalb 3 Tagen sind zu überweisen. Wird das Angebot nicht angenommen erfolgt eine kostenpflichtige strafbewährenden Unterlassungserklärung incl. Festlegung einer Vertragsstrafe, die an Person A danach zugestellt wird. Wie soll sich Person A verhalten? |
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| Ich würde das abwarten und dann widersprechen. Urheberrecht verlangt eine "eigene schöpferische Leistung", die beim Abschreiben nicht gegeben ist. Somit würde auch kein Anspruch bestehen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Foren-Fusion / Datenübernahme | H3268 | Urheberrecht | 4 | 25.06.2008 20:27 |
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