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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige wenn ein Tierforum betrieben wird, welches nicht öffentlich ist (also nur geladene User können sich registrieren), darf man dann Tips/Empfehlungen zu Behandlungen geben? Z.B. wenn ein Tier erkrankt: - darf man dann ein Medikament oder homöopathisches Mittel inkl. einer Dosierung empfehlen, weil man selbst gute Erfahrungen damit gemacht hat? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar Gruß Racine |
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| Wenn man für die möglichen Folgen gerade stehen und haften will ... Auch die Zugangsbeschränkung hindert nicht daran, das man für seine Aussagen haften muss.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Hallo, erst mal danke! Es geht jetzt weniger darum, ob man dafür haftet. Denn wofür sollte man haften, wenn man z.B. keine Versprechen macht? Sehe gerade, habe das auch etwas falsch gefragt. Mir geht es darum, ob ein Admin in einem solchen Fall auch dafür gerade stehen muss, wenn User etwas empfehlen, z.B. aus eigener Erfahrung (aber ohne Heilversprechen). LG Racine |
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| Zitat:
Zitat:
Und wie gesagt: Ob Versprechen oder allgemeine Aussgaen gemacht wurden ist völlig nebensächlöich. Es kommt darauf an, wie der Geschädigte es auffasst. Und das würde im Streitfall dann ein unabhängiger Dritter (der Richter im Streitverfahren) klären.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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