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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Anzeige leider völlig ahnungslos: Situation: A (Verbraucher) wohnt in Deutschland. Er hat auf eine Werbeanzeige in einer deutschen Zeitung hin von B (Belgier) der gewerblich tätig ist eine Ferienwohnung in Brügge gemietet. Wegen angeblicher Mängel will A nun auf Minderung klagen. In welchem Land (Ländern) muss er die Klage geltend machen? Richtet sich das nach 22 oder 16 Eugvvo (weil es kein Dauermietverhältnis ist und / oder A Verbraucher ist) ? Und wie ändert sich das, wenn Rom-I (nach 1.1.10) anwendbar wäre? Bitte bitte hilfe!! Danke |
| Tags: gericht, international, zustaendigkeit |
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