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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| zu 1. Wenn es dafür freigegeben ist, ja. Sonst nicht. zu 2. Kommt dann darauf an, wofür es genutzt werden darf. Man könnte zwar sagen, jeder ist selbst schuld, wenn er sein WLAN offen lässt, aber nur weil die Autotür offen ist und der Schlüssel steckt, heißt das auch nicht, das jeder damit fahren darf ... Bei einem Mietwagen, den mqan gemietet hat, darf man das aber, auch wenn es nicht eigenes Eigentum ist. Irgendwie erschließt mich mir der Sinn der Frage nicht oder das Rechtsverständnis ist so schwach ausgeprägt, dass es schon gefährlich ist.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Es ist immer noch die Frtage, warum ist es offen und wem gehört es. Ist es eine Privatperson, die es nur nicht gesichert hat, ist die Nutzung verboten (und wenn man Perch hat, kann man auch erwischt werden). Ist es ein öffentliches WLAn z.B. von McDonalds, der Bahn ... dann ist die Nutzung zulässig. Zitat:
Man beachte auch die feinen Unterschiede: Es geht um Dürfen, nicht um Können. Und wer es trotzdem tut, muss mit den Konsequenzen rechnen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| War das nicht so wenns offen is ist der betreiber schuld er muss es schützen und wenn man sich reinhackt hatt man Anzeige. Ich gehe davon aus das es ein Privatbetreiber ist. schade das es net legal ist. Geändert von JackBauer (19.01.2010 um 15:15 Uhr). |