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Ist es denn bei einem Rechtsstreit immer so, dass der Geschädigte (Firma B) nachweisen muss, dass sie geschädigt worden ist von Person A, oder gibt es auch Situationen in denen Person A offenlegen muss (nachweisen muss) wie das Produkt ohne Schädigung anderer Interessen entstanden ist?
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In einem Rechtsstreit muss jeder das nachweisen, was für ihn günstig ist. Das kann sowohl das eine als auch das andere sein(Ausnahme: Das Gesetz bestimmt eine Beweislastumkehr, aber das gibt es nur in Einzelfällen).
Günstig wäre zum Beispiel für den Kopierer, dass er nachweisen kann, dass es nicht vom Urheber kopiert ist (zum Beispiel indem man das eigentliche Original vorlegt

) Da Urheberrecht Antragsrecht ist (sprich der Urheber muss seine Rechte einfordern) kann der, der klagt werstmal nichts mehr machen ...
Wie gesagt: Es kommt also nicht darauf an, was man beweisen muss, es reicht wenn man das beweisen was günstig für einen ist.
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Was ist eigentlich eine Abmahnung?
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Ein Hinweis auf einen Verstoß gegen Rechte eines Rechteinhabers. Meistens verbunden mit einer Aufforderung zu Unterlassung (zum Beispiel Verstoß gegen Urheberrecht) oder Richtigstellung (zum Beispiel Verstoß gegen Informationspflichten [Impressum]).
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Muss eine solche Kanzlei immer erst den Rechtsinhaber informieren, damit sie in seinem Namen und mit seiner Einwilligung eine Abmahnung verschicken kann?
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Der Rechteinhaber muss die Kanzlei beauftragen. Entweder für den Einzelfall (der Urheber hat den Verstoß gefunden und will ihn jetzt ahnden) oder der Urheber beauftragt Kanzleien mit der Überwachung und Ahndung seiner Rechte (Beispiel Musikindustrie). Abber immer muss der Anwalt vom Rechteinhaber beauftragt wurden sein. Das ein Anwalt von sich aus tätig wird gibt es nicht.