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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige eine Freundin von mir und ich wollten nach Stuttgart in ein Musical gehen und danach in einem Hotel übernachten, da ich nicht in der Nacht noch soweit wieder heimfahren will... Ich selbst bin 21 und sie ist 16.. Jetzt meine Frage: Darf sie überhaupt ohne Erziehungsberechtigen in einem Hotel übernachten? Über eine Antwort wäre ich euch sehr dankbar... Gruß Sebi |
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| Ob's jetzt mit dem hotel probleme gibt glaub ich nicht. eher schon, wenn ihr nach 12 unterwegs seit, Lass dir am besten von einem ihrer erziehungberechtigten eine bestätigung geben, dass sie mit dir unterwegs sein darf. Diese lässt du unterschreiben und lass dir eine kopie des ausweises des elternteil, dass unterschrieben hat mitgeben. (Unterschriftenvergleich) so bist du auf der sichern seite, und es kann nichts schief gehen! mfg |
| Tags: frage, jugendschutzgesetz |
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| Frage zum Jugendschutzgesetz | Benutzername | Strafrecht & Internet | 4 | 16.04.2007 12:35 |
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