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| Recht - MP3 & Tauschbörsen Im Forum Tauschbörsen, Filesharing und MP3 können Sie aktuelle Entwicklungen und Fragen zum Thema Emule, Kazzaa, Bittorrent, Rapidshare, MP3, Filme, Videos, Napster, Urheberrechtsverletzung durch Musikdateien diskutieren. Lesen Sie auch die eRecht24 News zum Filesharing und Tauschbörsen. |
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| Anzeige wenn man ein Gewerbe besitzt, (weil man eine Homepage mit Werbung hat) darf man dann für eine unbekannte Person die einem vorher das Geld gegeben hat eine Musik CD im Geschäft kaufen und der Person geben (ohne das Gebühren für die Person anfallen). Ist dies Legal oder muss man da mit einer Strafe rechnen ? ich hoffe ihr versteht die Frage. Vielen Dank für eure Antworten im vorraus |
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| Wenn mir jemand Geld gibt und ich kauf ihm eine CD ist das ein Auftrag, und hat eigentlich nicht das Geringste damit zu tun, ob ich ein Gewerbe habe oder nicht Ehrlich gesagt, den Hintergrund der Frage verstehe ich nicht ganz - vor allem nicht, was das Gewerbe damit zu tun hat ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Wenn das aber über eine Homepage läuft wo es Werbung gibt? Bei einer Homepage mit Werbung habe ich gelesen, dass man ein Gewerbe anmelden muss. Wenn mit der Werbung Geld verdient wird, ist es dann noch legal für jemanden Musik cd´s zu besorgen? Geändert von DNA777 (20.01.2010 um 17:11 Uhr). |
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| Zitat:
Wenn man auf der Homepage aber anfängt zu handeln (CDs verkauft) dann kann durchaus gewerbliches Handeln vorliegen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| wenn aber cd´s nicht verkauft werden sonder nur besorgt werden. Damit ist gemeint das der Betreiber der Homepage die Musik nicht anbietet sonder nur für eine andere Person stellvertretend kauft. Geändert von DNA777 (20.01.2010 um 17:16 Uhr). |
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