| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige ich hatte kürzlich folgenden Gedanken. Wenn man nun im B2B Bereich Ware kauft, welche ohne Garantie ausgeschrieben ist, jedoch mit dem Hinweis dass es sich um Gebrauchtware/Kundenretotouren handle, die Ware aber in einem komplett verdreckten, versifften, unzumutbaren Zustand ankommt (zum Beispiel Elektronik welche verbogene Bauteile hat), muss da die Ware zurückgenommen werden, ggf. auch gerichtlich? Immerhin sollte man annehmen können, dass wenn die Ware als Gebraucht/Retouren beschrieben werden, diese auch entsprechend aussehen. Viele Grüße |
| |||
| Es kommt darauf an, Garantie kann man durchaus ausschließen. Aber was man nicht ausschließen kann, ist Gewährleistung bei Sachmängeln. Das darf man nicht verwechseln. Und wenn Sachmängel vorliegen (was im Einzelfall geprüft werden müsste) kann man selbstverständlich reklamieren.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| |||
| Ja, Garantie kann man im B2B Bereich ausschliessen. Wenn man jedoch nicht die beschriebene Ware erhält, die Worte "Gebrauchtware/Retoure" lassen doch durchaus auf den Zustand der Ware schliessen, und wenn zudem keine Hinweise auf starke Sachmängel gemacht werden. Wenn ein Prozessor zum Beispiel verbogene Pins hat, dann wäre dies doch offensichtlich, und dies wäre keine gebrauchte Ware, oder Kundenretoure in dem Sinne, da würde man doch von etwas anderem ausgehen. |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| defekte Ware ohne Gewährleistung | jartawa | Onlineauktionen | 1 | 21.11.2008 10:46 |
| Keine stillschweigende Garantie beim Privat-Verkauf über eBay | Discuss24 | Onlineauktionen | 0 | 04.01.2008 01:01 |
| Verkauf nicht bezahlter Ware bei Ebay | snapclick | Onlineauktionen | 8 | 13.10.2007 13:50 |
| Ware verkauf in DE - Impressum Ukraine! | Unregistriert | Sonstiges zum Onlinerecht | 9 | 30.04.2007 17:17 |
| |