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Recht - MP3 & Tauschbörsen Im Forum Tauschbörsen, Filesharing und MP3 können Sie aktuelle Entwicklungen und Fragen zum Thema Emule, Kazzaa, Bittorrent, Rapidshare, MP3, Filme, Videos, Napster, Urheberrechtsverletzung durch Musikdateien diskutieren. Lesen Sie auch die eRecht24 News zum Filesharing und Tauschbörsen.

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  #6 (permalink)  
Alt 28.01.2010, 15:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: geschütztes Material verschlüsselt anbieten

Zitat:
Und wo endet privat? (Ein Server auf dem ein Login nötig ist hätte ich jetzt schon mal als sehr privat eingeschätzt.)
Ist es aber nicht mehr. Dann ist das Werk veröffentlicht. Das muss nicht heißen, dass auch jeder Zugang hat. Veröffentlicht heißt nicht zugänglich.
Zitat:
In meinem Heimnetz in das jemand über W-LAN eindringen könnte? Meine HD über die jemand Kontrolle bekommen kann.
Wenn das passiert, bist du auch haftbar, wenn dann gegen Urheberrecht verstoßen wird. Für die Sicherheit ist man selbst verantwortlich.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #7 (permalink)  
Alt 30.01.2010, 18:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.06.2009
Beiträge: 15
Standard AW: geschütztes Material verschlüsselt anbieten

Wenn jemand mein WLAN hackt ist das was ganz anderes.
Nur wenn das stimmt was du sagst dürfte ich überhaupt keine Inhalte mit Copyrights auf meinem Computer haben. Da auf dem ja ein SSH-Server läuft. Den knackt zwar keiner aber wenn ein Server mit pw-Zugang als öffentlich zählt währe das ja verboten. Gleiches gilt wahrscheinlich für fast alle Rechner, die mit dem Internet verbunden sind irgendwo gibt es immer einen Sevice der nur durch ein PW geschützt wird.
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  #8 (permalink)  
Alt 30.01.2010, 22:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: geschütztes Material verschlüsselt anbieten

Natürlich ist das so, das du, wenn du urheberrechtlich geschütztes Material auf einem öffentlichen(!) Server hast, die Genehmigung des Urhebers brauchst. Auch bei privaten Rechner, die im Internet sind. Du kannst dich ja mal erkundigen, wieviele schon zahlen mussten, weil sie urheberrechtlich geschütztes Material auf ihrem Rechner hatten und dieses durch irgendwelche Programme zum Download angeboten haben. Das sollte inzwischen allgemein bekannt sein, zumindest die Medien ziehen darüber immer wieder her. Und genau deswegen sollte man immer genau wissen, was man auf seinem Rechner hat.
Und bevor du jetzt kommst: Dann sind ja alle Verbracher! - das wäre Schwachsinn. Solange der Urheber nichts dagegen hat oder es nicht merkt, solange passiert auch nichts. Nur darf man sich eben darauf nicht verlasen. Und wenn man anfängt, das Materisl bewusst zu verbreiten, wird sich auch bald jemand finden, der unvorsichtig ist ...

PS: Du musst das nicht glauben, zwingt dich keiner zu. Aber ich werde auch nicht deine Meinung annehmen, nur weil du mit "Mengenbeweisen" kommst
__________________
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  #9 (permalink)  
Alt 30.01.2010, 23:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.06.2009
Beiträge: 15
Standard AW: geschütztes Material verschlüsselt anbieten

Zitat:
Auch bei privaten Rechner, die im Internet sind. Du kannst dich ja mal erkundigen, wieviele schon zahlen mussten, weil sie urheberrechtlich geschütztes Material auf ihrem Rechner hatten und dieses durch irgendwelche Programme zum Download angeboten haben.
Ja, aber ich meine dafür sorge tragen zu können, dass niemand das Material laden kann, der es nicht darf. (bzw. das es denen die es können zu viel Aufwand wird) Nur könnte die Polizei z.B durch Beschlagnahmungen herausbekommen, dass da Material liegt auf das man zugreifen könnte. Soweit möchte ich es allerdings nicht kommen lassen.
Es geht mir nicht darum das Files illegal verteilt werden, sondern dass sie nur irgendwo liegen. Sprich ich will nicht Files illegal verteilen und dann sagen war nicht meine Absicht.

Im übrigen weiß ich, das z.B. die Uni in Ulm keinen Ärger mehr dafür bekommen hat, dass sie Kinderpornos auf ihrem Server anbot nachdem sie denjenigen geliefert hatte der das Zeug da ohne ihren willen Deponiert hatte. Aber das hat mit meinem Problem nichts zu tun.

Und damit zu meinem Problem das ich immer noch habe: Ich verstehe immer noch nicht was öffentlich ist. Wenn öffentlich nicht heißt das jeder Zugang dazu hat was heißt es dann? (Im Duden steht "für jeden hörbar u. sichtbar". Das ist bei mir nicht der Fall.)
@aaky: Bitte nicht an mir verzweifeln irgendwann blicke ich es auch.
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  #10 (permalink)  
Alt 31.01.2010, 00:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: geschütztes Material verschlüsselt anbieten

Zitat:
Im Duden steht "für jeden hörbar u. sichtbar".
Was der Duden mit Recht zu tun hat ist mir allerdings nicht klar (Rechtssprache und Umgangssprache sind zwei verschiedene Welten) aber bleiben wir beim Duden. Wenn die Welt nun nur aus Tauben und Blinden besteht (was wahrscheinlich nicht mal so abwegig ist, wenn man das Verhalten der Menschen beobachtet) - was dann? Dann ist es nach dem Duden immer noch öffentlich. Aber lesen und hören kann es trotzdem keiner.
Oder die Menschen sprechen alle eine andere Sprache und erkennen die Farben nicht. Auch dann wäre es immer noch öffentlich. Und jetzt sind wir schon der Sache nahe dran. Die die es höhren / sehen können es zwar nicht "verstehen" (weil es verschlüsselt ist), aber sie können es hören und sehen. Und damit wird es öffentlich.
Keine Ahnung, ob das jetzt für dich verständlicher war.
Zitat:
Ja, aber ich meine dafür sorge tragen zu können, dass niemand das Material laden kann, der es nicht darf. (bzw. das es denen die es können zu viel Aufwand wird) Nur könnte die Polizei z.B durch Beschlagnahmungen herausbekommen, dass da Material liegt auf das man zugreifen könnte. Soweit möchte ich es allerdings nicht kommen lassen.
Wenn die es können, können es auch andere. Es gibt keinen Schutz, der nicht umgangen werden kann/umgangen wird. Und dann?

Ich will es mal noch anders versuchen: Solange der Urheber nicht mitbekommen kann, dass da sein Werk liegt, solange wird auch nichts passieren. Aber wenn er es mitbekommt (weil irgendjemand, der es runtergeladen hat "fahrlässig" war) oder er sich gar anmeldet, um das verschlüsselte Material zu bekommen (sowas solls geben), dann nützt auch das Ganze "Ich habs doch aber geschützt" nichts mehr, denn wenn es wirklich zuverlässig geschützt gewesen wäre, hätte der Urheber es nicht mitbekommen ...

Zitat:
Im übrigen weiß ich, das z.B. die Uni in Ulm keinen Ärger mehr dafür bekommen hat, dass sie Kinderpornos auf ihrem Server anbot nachdem sie denjenigen geliefert hatte der das Zeug da ohne ihren willen Deponiert hatte. Aber das hat mit meinem Problem nichts zu tun.
Ist mir bekannt - und findest du auch in anderen Beiträgen von mir: Es wird immer der bestraft, der das Recht verletzt hat. Wenn man ihn dann ausfindig machen kann ...
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