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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 21.01.2010, 23:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.01.2010
Beiträge: 1
Beitrag Verkäufer hat falsche angaben gemacht!!!


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Guten Abend
Wenn der Verkäufer das Baujahr 2005 statt 2002 angibt und Verheimlicht das das Typenschild abgerissen worden ist, hab ich ein anrecht auf geldzurück?

Habe das Fahrzeug als Bastlerfahrzeug gekauft und ohne Papiere aber mir einer
Unbedebklichkeitsbescheinigung von der Polizei wo aber auch eine Ziffer mit der
Rahmennummer nich übereinstimmt!

mfg Adrian B.
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  #2 (permalink)  
Alt 22.01.2010, 01:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Verkäufer hat falsche angaben gemacht!!!

Wenn es sich um vertragsrelevante Eigenschaften handelt, kann man Sachmängel geltend machen.
Das Baujahr würde ich jetzt nicht so relevant ansehen 8es sei denn, da sind ganz andere Teile verbaut wurden), die Fahrgestellnummer aber schon.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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