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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 22.01.2010, 19:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 1
Frage Spenden für die Homepage


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hi wir haben einen spendenbutton auf unserer Homepage
wie distanziere ich mich davon sodas derjenige keine anrecht auf etwailige gegenleistungen hat da die spende nur zum erhalt der community dienen soll
wäre nett wenn mir jemand antworten würde.

greez
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  #2 (permalink)  
Alt 25.01.2010, 13:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Spenden für die Homepage

Allein die Zurverfügungstellung der Community ist schon eine Gegenleistung. Also dürfte der Nachweis, dass es sich um eine "Spende" handelt unmöglich sein.
Spenden dürfen nur gemeinnützige Organisationen sammeln.
Das, um was es sich hier bestenfalls handeln könnte, wäre ein Geschenk.
Und entsprechende Formulierungen darf jeder Anwalt machen, wir nicht (siehe Rechtsdienstleistungsgesetz)
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 06.02.2010, 19:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.02.2010
Beiträge: 9
Standard AW: Spenden für die Homepage

Heißt das, es wäre in Ordnung, wenn ich auf einer Seite der Freiwilligen Feuerwehr einen Solchen Button einbaue?

MfG
crazymic1501
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  #4 (permalink)  
Alt 07.02.2010, 01:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Spenden für die Homepage

Wenn die freiwillige Feuerwehr berechtigt ist, Spenden zu sammeln. Allerdings muss dann die Verwendung der Spenden für den Zweck nachgewiesen werden.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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