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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 23.01.2010, 13:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.01.2010
Beiträge: 1
Standard Nicknamen


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Hallo zusammen,

in diversen Foren legt man sich ja einen Nickname zu; jeder entscheidet da für sich anders, wie er in den Foren auftritt

Mein Frage zielt jetzt darauf hin:

Wie ist die rechtliche Situation bei einem Promi-Namen? Da gibt es doch irgendwie bestimmt eine Regelung oder sogar eine Gesetzesgrundlage.

Es kann doch wohl nicht angehen, daß Mr. XYZ Beiträge verfaßt und sie
dann mit Brad Pitt, Barack Obama unterschreibt. Oder... den entsprechenden Namen lediglich minimalst verändert, als BradPitt, BarackObama.

Würde mich wirklich mal interessieren; vor allem wenn es nachlesbare Quellen gibt wäre ich dankbar.


Daggi1712
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  #2 (permalink)  
Alt 25.01.2010, 12:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Nicknamen

Zitat:
Würde mich wirklich mal interessieren; vor allem wenn es nachlesbare Quellen gibt wäre ich dankbar.
Hier kann gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen werden (Namensrechte u.ä.) Die Quellen sind unterschiedlich, da es kein definiertes "Persönlichkeitsrecht" gibt, sondenr nur Rechte und Gesetze, aus denen es abgeleitet wird. Hier kommt es also immer auf den Einzelfall an, und ob ein Recht verletzt wird.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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