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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 26.06.2002, 16:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.06.2002
Beiträge: 1
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Hallo,

zunächst mal möchte ich mich als Neuling hier im Forum outen. ,-)
Ich habe natürlich den Hinweis gelesen, dass hier keine Rechtsberatung erfolgen kann. Obwohl ich eine ziemlich konkrete Frage habe, hoffe ich doch auf Hinweise, ob für so einen Fall die Rechtslage vielleicht klar ist, aber für einen Nichtjuristen wie mich eben die richtige Vorgehensweise nicht ohne weiteres ersichtlich ist.

Der Artikel [url=http://www.heise.de/newsticker/data/hod-21.06.02-000/] beim Heise-Verlag hat mich auf das Problem (?) gestoßen. Ich pflege die öffentlichen, d. h. nicht zugangsgeschützten, Seiten eines kostenpflichtigen Online-Dienstes, dazu würde auch das Impressum mit allen Inhalten lt. EGG gehören.
Nun verhält es sich so, dass dieser Dienst auf einer Subdomain betrieben wird, also www.dienst.firma-xyz.de. Betreiber des Dienstes ist die Firma ABC. Diese ist 100%ige Tochter der Firma XYZ.
Die Firma XYZ hat auf www.firma-xyz.de ein Impressum.
Frage nun: Muss auf www.dienst.firma-xyz.de ein weiteres Impressum (für die Firma ABC) eingerichtet werden? Oder genügt das Impressum auf www.firma-xyz.de aus?
Wenn die Rechtslage dafür noch nicht klar ist, sollte ein Anwalt herangezogen werden?

Danke für alle Hinweise
und schöne Grüße
Robin
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  #2 (permalink)  
Alt 14.05.2005, 07:51
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard

Robin I agree with yor argument.
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