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| Anzeige Wenn nun jemand auf einer privat reservierten .de-Domain Links zu geschäftsmäßigen Anbietern hat, ist es doch immer noch ein privates Projekt, oder? Ein Beispiel könnte sein: Ein Mensch hat einen bestimmten Sport als Hobby. Weil er schneller seine Anbieter finden möchte, z.B. die Adressen von Läden, bei denen er seine Sportausrüstung gerne kauft, Adressen von Ärzten, die ihn in Bezug auf seinen Sport betreuen,... fängt er eine Linkliste an und schreibt eindeutig dazu, dass es keinen Anspruch auf Eintragung gibt, dass er kein Entgelt für die Links nimmt etc., aber seine private Homepage wird immer mehr zum Katalog, weil er einfach alles einträgt, was ihm interessant erscheint und ihn eine ganze Menge interessiert. Dann weist er vielleicht auch auf Veranstaltungen hin, die Eintritt kosten. Bleibt er dennoch von der Impressumspflicht befreit und darf anonym bleiben oder muss eine solche Seite dann wenigstens den Namen und eine Kontakt-Mailadresse haben oder würde ein Kontaktformular genügen, selbst wenn die darüber geschickten Mails nur monatlich einmal gelesen würden? Würde es die Situation verändern, wenn er für seine Sport-Fachbücher einen Amazon-Link aus einem Affiliateprogramm einbauen würde, mit dem aber nur wenig Klickrate hat? |
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"Impressum auch für private Webseiten?"
__________________ Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen. |
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| Danke für die schnelle Antwort! Wenn ich das richtig verstanden habe, leite ich daraus folgendes ab: 1) Unser privater Seitenbetreiber sollte also auf die Affiliate-Geschichte verzichten, wenn ihm die paar Cent nicht wert sind, plötzlich gewerblich zu werden, denn das betrifft sicher nicht nur das Impressum, sondern auch die Meldepflicht und damit seine Steuererklärungen. 2) Auf dem von Dir angegebenen Link habe ich schon gelesen, nur ich Laie kapiere wieder nichts. Wenn ich da lese Zitat:
Das ist insofern interessant, als ein Kontaktformular vielleicht auch auf einer rein privaten Seite zur Verfügung steht, aber zu ermitteln ist, ab wann weiteres (siehe mein Punkt 3) dazu kommen muss. 3) Zum "Teilimpressum". Es geht nicht darum, Teile des Impressums zu unterschlagen, sondern eher darum, was genau gemeint ist mit den geforderten Angaben, um nicht überzuerfüllen und sich damit öffentlicher zu machen als unbedingt sein muss (wie war nochmal der Spruch "Das Internet ist die beste Möglichkeit, zu zeigen, wie dumm man ist, indem man seine Daten drin verteilt"). Zitat:
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Geändert von myspirit (25.01.2010 um 18:00 Uhr). |
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__________________ Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen. |
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| Ui, jetzt weiß ich, warum ich was anderes als Jura studiert habe Aber ich glaube, den obigen Sachverhalt verstanden zu haben - leider, denn bei manchem davon ist es mir persönlich nicht sehr angenehm, mich auf die sichere Seite begeben zu müssen, wobei rechtliche Unsicherheit mir auch unangenehm ist. Blöde Sache. |
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Nur immer 1+1=2 ist doch auch langweilig. Es macht doch gerade Spaß x+y=5 zu rechnen. Da hat man viel mehr Möglichkeiten und Raum zum Spielen
__________________ Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen. |
| Tags: impressumspflicht, link, privat |
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