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Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht !

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  #1 (permalink)  
Alt 26.01.2010, 12:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.06.2008
Beiträge: 19
Standard Mahnung ohne jeglichen Anspruch


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A und B kennen sich persönlich.
A wird von B aufgefordert einen Betrag, welcher sich immer verändert, zu überweisen/geben/bezahlen.
B zählt dabei immer dubiose Sachen auf, wo A angeblich noch einen Anteil oder einen gewissen Betrag zu begleichen hätte.

Dies tut B aggresiv per Mail, Telefon und persönlich. Dabei hat B immer einen sehr aggresiven Ton und lässt zu verstehen, dass er vor Gewalt nicht zurückscheut oder sonstiges. Aussagen wie:"es geht erst richtig los"; "du wirst es bereuen"; "ich will das Geld, sonst wird was passieren"

Zudem droht B mit einem gerichtlichen Mahnbescheid. Wobei ich soweit gelesen habe, wenn A diesen erhält, kann A widerspruch einlegen und B muss die Forderungen beweisen(Belege, Quittungen usw.) Daher hat A keine große Angst vor dem Mahnbescheid.

A ist sich zudem unsicher, wie sie gegen die vehemente Angriffe von B wehren kann.

- Liege ich mit mit der Meinung beim gerichtlichen Mahnbescheid richtig. Was ist zu beachten.

- Was kann A gegen die Drohungen usw. tun.
Vielen Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 26.01.2010, 12:47
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Mahnung ohne jeglichen Anspruch

Zitat:
- Liege ich mit mit der Meinung beim gerichtlichen Mahnbescheid richtig. Was ist zu beachten.
Ja, das ist richtig. Zu beachten ist, dass dem Mahnbescheid innerhalb der angegebenen Frist auf dem beiligenden Formblatt ordnungsgemäß widerrufen wird. Erfolgt das nicht, ist der Mahnbescheid rechtskräftig und die Forderung kann nicht mehr abgewendet werden.
Zitat:
- Was kann A gegen die Drohungen usw. tun.
Sich Hilfe bei einem Anwalt holen. Wenn man krank ist, geht man ja auch zu einem Arzt ...
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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