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  #1 (permalink)  
Alt 27.01.2010, 17:10
Eric
 
Beiträge: n/a
Standard Veröffentlichung fremder Werke


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Hallo,
mal angenommen, A veröffentlicht in einer Vereinszeitschrift einen Cartoon -gezeichnet von einem Menschen, der nicht seine Zustimmung gegeben hatte.

Die Zeitschrift wird einmalig in Schriftform verteilt und auf der Homapege veröffentlicht.

Wann beginnt hier die Verjährung zu laufen.

Erweiterung des Sachverhaltes:

A verlässt den Verein, die Zeitschrift bleibt weiterhin veröffentlicht...nur ist nun jemand anderes zuständig...wer haftet?

Geändert von Eric (27.01.2010 um 17:12 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 27.01.2010, 17:38
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Veröffentlichung fremder Werke

Die Verjährung beginnt mit Kenntnis des Urhebers uz laufen. Der Zeitpunkt der Verwendung oder Veröffentlichung ist hier uninteressant.
Zitat:
A verlässt den Verein, die Zeitschrift bleibt weiterhin veröffentlicht...nur ist nun jemand anderes zuständig...wer haftet?
Der Urheber wird sich wohl erstmal an den Verein wenden. Dieser kann aber A haftbar machen, da dieser das Recht verletzt hat. Es sei denn, A hat nachweislich im Auftrag des Vereins (also auf dessen Weisung) das Werk verwndet. Dann würde der Verein haften. Wenn es aber die Entscheidung von A war, muss dieser dafür gerade stehen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 27.01.2010, 17:41
Eric
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Veröffentlichung fremder Werke

Danke!
Aber es gibt doch auch eine kenntnisunabhängige Verjährung, oder?
Die müsste bei 10 Jahren liegen und ab erstmaliger Verletzung des Urheberrechts laufen oder irre ich da?
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  #4 (permalink)  
Alt 27.01.2010, 20:25
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Veröffentlichung fremder Werke

Du meinst nach §199 BGB Ja, die gibt es auch. Allerdings muss man hier jede Rechtsverletzung einzeln beachten. Auch die Verantwortlichkeit dürfte dann nicht so einfach sein.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #5 (permalink)  
Alt 28.01.2010, 18:01
Eric
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Veröffentlichung fremder Werke

Wie darf ich das bitte verstehen?
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