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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige folgender Fall : für regelmäßige Aufgaben im IT-Betrieb (das Löschen bestimmter Logfiles) soll ein Shellskript entwickelt werden. Der festangestellte interne MA soll lediglich ein paar Vorgaben definierten (was muss das Skript leisten), das Schreiben des Shellskripts samt Methoden soll der externe Kollege (Freiberufler) übernehmen, der in der Firma alle möglichen Aufgaben (u.a. auch schreiben von Shell Skripten) erledigt - darauf wie das Skript geschrieben wird hat der interne MA keinen Einfluss. Alle Versionen (bis zur Fertigstellung) sollen vom internen MA getestet und Feedback an den externen Kollegen gegeben werden. Angenommen, der interne MA verlässt die Firma und wechselt zu einer anderen Firma in deren IT-Abteilung (kein Konkurrent, völlig andere Branche). In seinem alten Vertrag steht etwas wie sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte werden auf den AG mit ihrer Entstehung übertragen. Darf das Skript bei der anderen Firma (etwas verändert) benutzt werden? Besteht hier irgendeine Form von Urheberschutz und wer ist eigenlich der Urheber? bereits im Voraus Danke für die Beantwortung |
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| Prinzipiell ist erstmal die Frage zu klären, ob überhaupt Urheberrecht relevant ist. Es müsste eine Schöpfungshöhe gegeben sein, die bei Scripten nicht immer vorhanden ist. Und wenn doch: Der Urheber ist der Freiberufler. Allerdings hat er durch das Beschäftigungsverhältnis kaum Rechte und kann die Nutzungsrechte nicht widerrufen. Der interne Mitarbeiter hat keinerlei Rechte.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Nein, das heißt es nicht. Oder doch Um die Frage zu beantworten müsste man erstmal sehen, ob und welches Recht anzuwenden ist. Zum Nochmal lesen Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| PHP Skripte schützen | Unregistriert | Urheberrecht | 0 | 04.01.2007 19:56 |
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