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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #11 (permalink)  
Alt 30.01.2010, 23:17
tob tob ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 27.01.2009
Beiträge: 47
Standard AW: Kostenpflichtige Zusatzdienste anbieten ohne Gewerbe anzumelden

Zitat:
Und warum stellst du dann Fragen und stielst mir meine Zeit? Wenn du eh machst was du willst und alles besser weist. Ganz ehrlich, nach solchen Sätzen wünsche ich dir, dass sie dich erwischen ... aber nicht so schnell, damit es richtig teuer wird.
Och, da kennst du mich aber nicht... Wie gesagt, dann müssen "die" mir das erstmal nachweisen. Ich jedenfalls bleibe stur.
Aber, wenn ich erstmal volljährig bin, werd ich sowas dann natürlich anmelden und mögliche Einnahmen versteuern, ist ja nicht so, dass ich generell dagegen bin. Ist halt nur blöd, dass es als Minderjähriger mir noch "nicht gestattet" ist. Wobei das doch eigentlich kein Einkommen ist, ich arbeite ja auch nicht dafür. Eher sowas wie zusätzliches Taschengeld. Ach ist ja auch egal. Dann kommt halt der Spendenbutton hin und wer was spenden will soll es tun und wer nicht soll es bleibenlassen. :P Und fang mir ja nicht damit an, dass auch diese Einnahmen versteuert oder "sonstwas" werden müssen. Das kann meinetwegen in 200 Gesetzen so stehen, wenn mir jemand auf der Strasse Geld schenkt, muss ich auch kein Gewerbe dafür anmelden oder es versteuern..

Ich mein ich weiss ja auch nicht, ob ich als "nicht Volljähriger" bei der Denic als Domaininhaber sowie admin-c drinstehen darf. Ist jedenfalls bei momentan 4 oder 5 Domains seit knapp 2 Jahren der Fall, ist aber bei weitem nicht so riskant wie halt die Sache mit den kostenpflichtigen Dienstleistungen...

Geändert von tob (30.01.2010 um 23:21 Uhr).
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  #12 (permalink)  
Alt 30.01.2010, 23:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Kostenpflichtige Zusatzdienste anbieten ohne Gewerbe anzumelden

Vorab: Tu was du willst
Zitat:
wenn mir jemand auf der Strasse Geld schenkt, muss ich auch kein Gewerbe dafür anmelden oder es versteuern..
Gewerbe nicht, aber versteuern müsstest du es rein theoretisch (wenn den Einkommen über die Grenze kommt) Aber das will ich hier nicht weiter diskutieren.
Zitat:
Och, da kennst du mich aber nicht...
Ganz ehrlich: Möchte ich auch nicht
Zitat:
Ist halt nur blöd, dass es als Minderjähriger mir noch "nicht gestattet" ist.
Natürlich ist es gestattet. Zum Schutz der Gesellschaft (Stichwort Verträge mit Minderjährigen) allerdings nur mit einigen Besonderheiten.
Zitat:
Wobei das doch eigentlich kein Einkommen ist, ich arbeite ja auch nicht dafür.
Wenn jeder für das Geld arbeiten müsste das er bekommt, wäre wahrscheinlich das Verhältnis Arme - Reiche genau umgekehrt. Und die jetzt Armen wären reich und die jetzt Reichen wären arm ...
Zitat:
kommt halt der Spendenbutton hin und wer was spenden will soll es tun und wer nicht soll es bleibenlassen.
Und wieder sind wir vom recht in die Umgangssprache abgewandert, den Spenden im rechtlichen Sinne ist etwas ganz anderes als das, was du hier darunter verstehst.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #13 (permalink)  
Alt 30.01.2010, 23:56
tob tob ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 27.01.2009
Beiträge: 47
Standard AW: Kostenpflichtige Zusatzdienste anbieten ohne Gewerbe anzumelden

Dann nennen wir es eben den "Geld an Mein-Projekt.de schenken"-Button.

Wie wer das Wort "spenden" definiert ist mir ehrlich gesagt "scheiss egal", ich nenne es eben so, wie es bei PayPal auch genannt wird. Aaaber, man kann ja eigene Buttons erstellen, auf denen dann nicht "Spenden" steht. :-)
Gerne auch kann ich unter dem Button dann auch noch einen Text verfassen, dass es sich auf keinen Fall um eine "Spende" handelt. Kann ja dann das Beispiel mit der Strasse noch zusätzlich angeben.

Nunja, für mich ist die Diskussion auch beendet, ich weiss nun, dass es strafbar wäre, kostenpflichtige Dienstleistungen im Netz auf der "privaten Webseite" anzubieten, ohne ein Gewerbe anzumelden oder die Einnahmen zu versteuern.
Meine Meinung darüber ist ja nun auch bekannt, also ist ja alles gut.

Danke

Geändert von tob (30.01.2010 um 23:59 Uhr).
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