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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 30.01.2010, 00:02
tob tob ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 27.01.2009
Beiträge: 47
Standard Kostenpflichtige Zusatzdienste anbieten ohne Gewerbe anzumelden


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Hallo,

da ich eine Webseite plane bzw diese schon online ist, auf der man sich kostenlos registrieren kann, aber pro gewünschter Zusatzleistung (erfundendes Beispiel: mehr Webspeicher) einen kleinen Betrag bezahlen muss, ich jedoch weder volljährig bin noch ein Gewerbe angemeldet habe oder sonstwas, wollte ich nun mal fragen ob das erlaubt ist.

In den AGB habe ich bisher stehen, dass die Seite privat ist, auch kostenlos genutzt werden kann, diese Zusatzdienste jedoch kostenpflichtig sind.

Gezahlt wird über PayPal (wo ich als gewerblicher Verkäufer angemeldet bin - fragt mich nicht wie ich das geschafft habe, ich wurde einmal nach meinem Geburtsdatum bei der Anmeldung gefragt, beim nächsten Versuch allerdings nicht mehr), direkt nach Zahlungseingang wird der jeweilige Zugang dann automatisch freigeschaltet bzw. aktiviert.

Habe nun schon unterschiedliche Meinungen gehört. Einmal so in der Art: Das was du in deinen AGB definierst ist so, da brauchst du kein Gewerbe oder sowas, wenn da steht die Seite ist privat, dann ist sie das. Muss ja keiner die kostenpflichtigen Zusatzdienste in Anspruch nehmen" und einmal "Nene, dafür musst du erstmal ein Gewerbe anmelden..."

Und nun?
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  #2 (permalink)  
Alt 30.01.2010, 02:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.184
Standard AW: Kostenpflichtige Zusatzdienste anbieten ohne Gewerbe anzumelden

Ich würd mich der Meinung anschließen, dass du ein Gewerbe anmelden musst, anschließen. Du bekommst Geld, Einnahmen und das ganze wohl mit gewinnabsicht.

Dass man darüber in AGB definieren kann, ob eine Seite privat ist oder nicht, halte ich für Müll.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.01.2010, 11:45
tob tob ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 27.01.2009
Beiträge: 47
Standard AW: Kostenpflichtige Zusatzdienste anbieten ohne Gewerbe anzumelden

Habe nun wieder 2 unterschiedliche Antworten erhalten:

1. Dienstleistungen könnte ich ohne Gewerbeanmeldung anbieten, wenn sie nicht regelmäßig vorkommen und nicht mehr als 1000 Euro im Jahr erzielen, Einkünfte müssten aber auf jeden Fall versteuert werden.

2. "Bis zu einem Wert (von ich glaub ~500 Euro) musst du es nicht versteuern.

Bis 500 Euro/Monat kannste das so machen, ohne ein Gewerbe anzumelden (hab ich ja auch nicht)."

Ich weiß jetzt leider nicht weiter.
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  #4 (permalink)  
Alt 30.01.2010, 12:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Kostenpflichtige Zusatzdienste anbieten ohne Gewerbe anzumelden

Wenn du diese Antwort (hoffentlich schriftlich) vom Finanzamt hast, dann kannst du drauf vertrauen. Ansonsten würde ich an deiner Stelle einfach mal (kann man auch unverbindlich machen ) anfragen.
Ich persönlich halte diese Zahlen für Quatsch, da sie keine Unterscheidung im Einzelfall machen würden, was im Recht immer relevant ist.

Mir persönlich sind solche Zahlen nicht bekannt - im Endeffekt muss man sogar ein Gewerbe haben, wenn man Verlust macht. Es kommt auf die Tätigkeit an, nicht die Zahlen.

Mir stellt sich immer wieder die Frage: Warum fragen die Leute nicht einfach die, die es entscheiden, sondern immer irgendwelche Besserwisser in irgendwelchen Foren?
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #5 (permalink)  
Alt 30.01.2010, 14:33
tob tob ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 27.01.2009
Beiträge: 47
Standard AW: Kostenpflichtige Zusatzdienste anbieten ohne Gewerbe anzumelden

Na an wen soll ich mich denn da wenden? Viel Gewinn wird mit der Seite wahrscheinlich nicht gemacht. Wenn überhaupt was bei rauskommt.

Zitat:
Es kommt auf die Tätigkeit an, nicht die Zahlen.
Und bei welchen Tätigkeiten muss man denn nun versteuern oder Gewerbe anmelden oder sonstwas? Wo kann man sowas nachlesen? Bzw. wo soll ich denn nun nachfragen - und vor allem wie? Per E-Mail oder schriftlich? Welche Informationen werden benötigt? Habe da leider überhaupt keine Ahnung.

Habe nun das hier gefunden: http://www.gesetze.2me.net/ustg/ustg0054.htm
Darin steht "Abweichend von Satz 1 erteilt das Bundesamt für Finanzen Unternehmern, die § 19 Abs. 1 oder ausschließlich § 24 Abs. 1 bis 3 anwenden......". Also habe ich das hier gefunden: http://www.internetrecht-rostock.de/umsatzsteuer.htm bei 1.4.
Allerdings bin ich weder Kleinunternehmer noch habe ich ein Unternehmen, sondern ich bin eine Privatperson. Und diese dort genannten Zahlen (17.500 Euro...) sind doch lächerlich, bei mir wären es vielleicht im Monat 1-3 "Aufträge" bzw. Zahlungen in Höhe von je 4,99 Euro. So war es jedenfalls geplant.
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