![]() | Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum nicht erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt. Diskutieren Sie mit zum Thema: "Kostenpflichtige Zusatzdienste anbieten ohne Gewerbe anzumelden" im Forum » E-Commerce « |
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| Anzeige da ich eine Webseite plane bzw diese schon online ist, auf der man sich kostenlos registrieren kann, aber pro gewünschter Zusatzleistung (erfundendes Beispiel: mehr Webspeicher) einen kleinen Betrag bezahlen muss, ich jedoch weder volljährig bin noch ein Gewerbe angemeldet habe oder sonstwas, wollte ich nun mal fragen ob das erlaubt ist. In den AGB habe ich bisher stehen, dass die Seite privat ist, auch kostenlos genutzt werden kann, diese Zusatzdienste jedoch kostenpflichtig sind. Gezahlt wird über PayPal (wo ich als gewerblicher Verkäufer angemeldet bin - fragt mich nicht wie ich das geschafft habe, ich wurde einmal nach meinem Geburtsdatum bei der Anmeldung gefragt, beim nächsten Versuch allerdings nicht mehr), direkt nach Zahlungseingang wird der jeweilige Zugang dann automatisch freigeschaltet bzw. aktiviert. Habe nun schon unterschiedliche Meinungen gehört. Einmal so in der Art: Das was du in deinen AGB definierst ist so, da brauchst du kein Gewerbe oder sowas, wenn da steht die Seite ist privat, dann ist sie das. Muss ja keiner die kostenpflichtigen Zusatzdienste in Anspruch nehmen" und einmal "Nene, dafür musst du erstmal ein Gewerbe anmelden..." Und nun? |
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| Ich würd mich der Meinung anschließen, dass du ein Gewerbe anmelden musst, anschließen. Du bekommst Geld, Einnahmen und das ganze wohl mit gewinnabsicht. Dass man darüber in AGB definieren kann, ob eine Seite privat ist oder nicht, halte ich für Müll.
__________________ [CENTER]Wenn du etwas über Recht lernen möchtest, dann lese LANGFRISTIG hier im Forum mit[/CENTER] [SIZE="1"]Ich bitte zu beachten, dass ich nur einen kleinen Einblick in die rechtliche Situation geben kann. Ein konkreter Fall kann und darf von mir nicht sachgerecht gelöst werden. Weiterhin können verschiedene Gerichte ganz unterschiedlich über einen Fall entscheiden. Bei konkreten Fragen zu einem speziellen Fall sollte daher unbedingt ein Anwalt konsultiert werden.[/SIZE] |
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| Habe nun wieder 2 unterschiedliche Antworten erhalten: 1. Dienstleistungen könnte ich ohne Gewerbeanmeldung anbieten, wenn sie nicht regelmäßig vorkommen und nicht mehr als 1000 Euro im Jahr erzielen, Einkünfte müssten aber auf jeden Fall versteuert werden. 2. "Bis zu einem Wert (von ich glaub ~500 Euro) musst du es nicht versteuern. Bis 500 Euro/Monat kannste das so machen, ohne ein Gewerbe anzumelden (hab ich ja auch nicht)." Ich weiß jetzt leider nicht weiter. |
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| Wenn du diese Antwort (hoffentlich schriftlich) vom Finanzamt hast, dann kannst du drauf vertrauen. Ansonsten würde ich an deiner Stelle einfach mal (kann man auch unverbindlich machen Ich persönlich halte diese Zahlen für Quatsch, da sie keine Unterscheidung im Einzelfall machen würden, was im Recht immer relevant ist. Mir persönlich sind solche Zahlen nicht bekannt - im Endeffekt muss man sogar ein Gewerbe haben, wenn man Verlust macht. Es kommt auf die Tätigkeit an, nicht die Zahlen. Mir stellt sich immer wieder die Frage: Warum fragen die Leute nicht einfach die, die es entscheiden, sondern immer irgendwelche Besserwisser in irgendwelchen Foren?
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Na an wen soll ich mich denn da wenden? Viel Gewinn wird mit der Seite wahrscheinlich nicht gemacht. Zitat:
Habe nun das hier gefunden: http://www.gesetze.2me.net/ustg/ustg0054.htm Darin steht "Abweichend von Satz 1 erteilt das Bundesamt für Finanzen Unternehmern, die § 19 Abs. 1 oder ausschließlich § 24 Abs. 1 bis 3 anwenden......". Also habe ich das hier gefunden: http://www.internetrecht-rostock.de/umsatzsteuer.htm bei 1.4. Allerdings bin ich weder Kleinunternehmer noch habe ich ein Unternehmen, sondern ich bin eine Privatperson. Und diese dort genannten Zahlen (17.500 Euro...) sind doch lächerlich, bei mir wären es vielleicht im Monat 1-3 "Aufträge" bzw. Zahlungen in Höhe von je 4,99 Euro. So war es jedenfalls geplant. |
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| Zitat:
Was man dir nicht übel nehmen kann. Aber wer ein Auto fahren will, muss vorher auch etwas lernen ... Und eine Fahrschule findet dummerweise jeder ... aber egal Zitat:
Zitat:
Zitat:
Und ich kann dich trösten: Wenn du ein Gewerbe anmeldest und nach 3 - 5 Jahren noch kein Gewinn gemacht hast, wird dich das Finanzamt von allein fragen, ob du deine Tätigkeit wirklich ernst meinst oder dein Gewerbe nicht lieber wieder abmeldest. Zitat:
Aber neben dem Gewerbe kommt dann noch eine ganze Menge auf dich zu: Buchhaltung, Steuererklärungen, Jahresabschlüsse ... Sicherlich können auch hier Ämter helfen, aber das tun sie in der Rgeel nicht gern (weil sehr aufwendig bei jemandem, der gar keine Ahnung hat). Hier empfehlen sich dann das AA (Jobcenter), Existenzgründerbüros, private Unternehmen, die entsprechende Schulungen anbieten, Handwerks- und Handelskammern der Gemeinden oder Kreise, Steuerberater, Anwälte ... Das kostet aber sicherlich Geld, von einigen Euros nach oben offen. Gut, du kannst jetzt sagen: "Du machst es dir einfach, du scheinst ja alles zu wissen, worauf es ankommt" - aber was glaubst du, wo dieses Wissen herkommt? Fragen, Studium, Lernen, Tätigkeiten ... und das alles über Jahre. Und du erwartest hier, dass dir jemand die Grundlagen in einem völlig unverbindlichen Forum, wo sich (einschließlich mir) nur Laien aufhalten (Profis haben besseres zu tun, als irgendwelche Fragen in irgendwelchen Foren zu beantworten), in wenigen Sätzen und klar beibringt? Das ging vielleicht in der Urzeit, wo das einzige Wissen war, wie man den Speer zu schleudern hat um zu überleben, aber heute ...
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| Hmm, da ich wie bereits gesagt, nicht volljährig bin, bleibt mir eigentlich nichts anderes übrig als die Seite einfach als Privat zu betreiben und diese Dienstleistung einfach so anzubieten. Wenn einer ein Problem damit hat, muss er mir erstmal nachweisen, dass diese Dienstleistung dort wirklich angeboten wird, sprich, ich nehm es einfach zeitgleich raus und bleibe stur. Wer dann noch immer meint mir irgendwas nachweisen zu können, der kriegt erstmal zu hören, dass es mir überhaupt nicht möglich sei "so ein Zeug" wie Gewerbeanmeldung "usw". zu machen, da ich ja nicht volljährig bin. Und wo steht, dass ich sowas nicht anbieten dürfte? :P Hmm Edit: Ich hoffe mal, hierzu wird sich noch jemand äußern, dem ich mal diesen Link geschickt habe, der der Meinung ist, ich dürfte sowas ohne "irgendeine" Anmeldung "sonstwo". :-P Geändert von tob (30.01.2010 um 15:44 Uhr). |
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| Bei Zivilrecht magst du ja da IRGENDWIE ansatzweise was machen können, aber schon mal überlegt, dass das weniger irgendwelche Leute von "nebenan" stört, als das FINANZAMT? Und dem wirst du wohl nix vormachen können Wenn wir der Argumentation folgen: ich bin minderjährig, darf kein Gewerbe anmelden folgt für mich daraus, dass du auch keiner gewerbliche Tätigkeit nachgehen darfst - also Ende. Da du aber wohl als Minderjährige auch ein Gewerbe anmelden darfst, fällt das eh weg.. Für die Anmeldung benötigst du allerdings die Erlaubnis deiner Eltern und die des Vormundschaftsgerichts.
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| Naja, habe soeben mal gelesen, dass man, ohne Gewerbe anzumelden und das zu versteuern, auch keine Einnahmen durch Werbung bekommen dürfte. Ich biete schon seit ca. 1 Jahr kostenpflichtige Bannerwerbung auf meiner Seite an und habe auch versch. Codes eingebaut, durch die Werbung eingeblendet werden und ich dran verdiene. Ist bisher auch nichts passiert. |
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