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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Wenn jemand ein Foto-Blog unter einer eigenen Domain betreiben möchte, dabei aber - aus beruflichen Gründen - auf die Nennung des eigenen Namens verzichten will, kann er einfach einen "Künstlernamen" (nicht im Ausweis eingetragen) zur Registrierung der Domain, im Impressum und zur Veröffentlichung der eigenen Fotos verwenden? Gruß |
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| Domain: Komt auf den Registrar an. In der Regel Nein. Impressum: Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| und was wäre, wenn die reguläre adresse angegeben würde, nur der realname durch den "künstlernamen" ersetzt würde? dann wäre man ja erreichbar. oder? kann mir nicht vorstellen, dass es nicht solche fälle gibt...?! |
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| Zitat:
Zitat:
Meiner Meinung nach ist das Forum dazu da, zu diskutieren, wie etwas rechtlich gesehen wird, nicht wie man es irgendwie mit zweifelhaften Methoden umgehen kann. Dafür gibt es andere Foren ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| hm... also zweifelhafte methoden sollen eben nicht zum einsatz kommen. darum ja meine fragen hier. sorry, wenn das so rüber gekommen ist. seh ich das also richtig: man kann eine domain auf einen künstlernamen und dazugehörige adresse nur registrieren, wenn der künstlername im ausweis steht. richtig? einen künstlernamen kann man sich aber derzeit nicht in den ausweis eintragen lassen und selbst wenn das ab november 2010 wieder geht, kann ja nicht einfach jeder zum amt laufen und sich diesen in den ausweis eintragen lassen, oder? |
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