![]() | Bitte beachten Sie: Rechtsberatung im Einzelfall ist nach dem Rechtsberatungsgesetz kostenpflichtig und darf nur von einem zugelassenen Rechtsanwalt geleistet werden. In diesem Forum darf daher keine Rechtsberatung im Einzelfall erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustauch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Diskutieren Sie mit zum Thema: "Foto-Blog unter Künstlernamen betreiben" im Forum » Domain-Recht « |
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| Anzeige Wenn jemand ein Foto-Blog unter einer eigenen Domain betreiben möchte, dabei aber - aus beruflichen Gründen - auf die Nennung des eigenen Namens verzichten will, kann er einfach einen "Künstlernamen" (nicht im Ausweis eingetragen) zur Registrierung der Domain, im Impressum und zur Veröffentlichung der eigenen Fotos verwenden? Gruß |
Vermeiden Sie teure Abmahnungen!Wer im Internet präsent ist, muss sich an eine Vielzahl von Gesetzen halten. Dies gilt für private Webmaster ebenso wie für Unternehmen. Das E-Book "Die rechtssichere Website" erklärt systematisch und verständlich die rechtlichen Hintergründe der eigenen Website von der Planung bis zur Umsetzung. Das E-Book hilft, die zahlreichen rechtlichen Fallstricke im Internet zu erkennen und zu umgehen und somit juristische Auseinandersetzungen möglichst schon im Vorfeld zu vermeiden. Autor: Rechtsanwalt Sören Siebert Mehr Informationen zum E-Book |
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| Domain: Komt auf den Registrar an. In der Regel Nein. Impressum: Zitat:
__________________ Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen. |
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| und was wäre, wenn die reguläre adresse angegeben würde, nur der realname durch den "künstlernamen" ersetzt würde? dann wäre man ja erreichbar. oder? kann mir nicht vorstellen, dass es nicht solche fälle gibt...?! |
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| Zitat:
Zitat:
Meiner Meinung nach ist das Forum dazu da, zu diskutieren, wie etwas rechtlich gesehen wird, nicht wie man es irgendwie mit zweifelhaften Methoden umgehen kann. Dafür gibt es andere Foren ...
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| hm... also zweifelhafte methoden sollen eben nicht zum einsatz kommen. darum ja meine fragen hier. sorry, wenn das so rüber gekommen ist. seh ich das also richtig: man kann eine domain auf einen künstlernamen und dazugehörige adresse nur registrieren, wenn der künstlername im ausweis steht. richtig? einen künstlernamen kann man sich aber derzeit nicht in den ausweis eintragen lassen und selbst wenn das ab november 2010 wieder geht, kann ja nicht einfach jeder zum amt laufen und sich diesen in den ausweis eintragen lassen, oder? |
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| Ein Künstlername ist meines Wissens nichts anderes als ein Firmenname für Freiberufler. Und dazu gehören dann eben entsprechende Eintragungen und Pflichten.
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| auf einen - auf dem ausweis eingetragenen - künstlernamen kann man sogar flugtickets buchen. da sollte das mit der domain ja kein problem darstellen. -.- aber ok. fühle mich bis hierhin informiert und werde die konsequenzen ziehen. |
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| Immer noch nein, es sei denn der Name ist rechtlich gültig (eingetragener Künstlername, eingetragener Firmenname o.ä.)
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| Ach im November dieses Jahres erst mit dem 'Nicknamen' könnt man das wohl nennen, im Ausweis? Bin ja mal gespannt, ob das genutzt wird. Bezüglich der "beruflichen Gründen": wenn man die Seite einfach in den Metatags auf "noindex" setzt, sorgt man dafür, dass die Seite mit großer Wahrscheinlichkeit nicht in Suchmaschinen aufgenommen wird und so auch niemand einfach mal nach dem Namen suchen kann. Mit großer Wahrscheinlichkeit deshalb, weil .. naja, manchmal klappt es für einen bestimmten Zeitraum nicht und ich glaub auch nicht, dass sich jede Suchmaschine daran hält.
__________________ Wenn du etwas über Recht lernen möchtest, dann lese LANGFRISTIG hier im Forum mit Ich bitte zu beachten, dass ich nur einen kleinen Einblick in die rechtliche Situation geben kann. Ein konkreter Fall kann und darf von mir nicht sachgerecht gelöst werden. Weiterhin können verschiedene Gerichte ganz unterschiedlich über einen Fall entscheiden.Bei konkreten Fragen zu einem speziellen Fall sollte daher unbedingt ein Anwalt konsultiert werden. |
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