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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 30.01.2010, 22:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.01.2010
Beiträge: 4
Standard Foto-Blog unter Künstlernamen betreiben


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Hallo.

Wenn jemand ein Foto-Blog unter einer eigenen Domain betreiben möchte, dabei aber - aus beruflichen Gründen - auf die Nennung des eigenen Namens verzichten will, kann er einfach einen "Künstlernamen" (nicht im Ausweis eingetragen) zur Registrierung der Domain, im Impressum und zur Veröffentlichung der eigenen Fotos verwenden?

Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 31.01.2010, 00:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Foto-Blog unter Künstlernamen betreiben

Domain: Komt auf den Registrar an. In der Regel Nein.
Impressum:
Zitat:
§ 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben ... folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1.den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, ...
Also auch klares Nein.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 31.01.2010, 19:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.01.2010
Beiträge: 4
Standard AW: Foto-Blog unter Künstlernamen betreiben

und was wäre, wenn die reguläre adresse angegeben würde, nur der realname durch den "künstlernamen" ersetzt würde? dann wäre man ja erreichbar. oder?

kann mir nicht vorstellen, dass es nicht solche fälle gibt...?!
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  #4 (permalink)  
Alt 31.01.2010, 20:23
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Foto-Blog unter Künstlernamen betreiben

Zitat:
und was wäre, wenn
Dann würde man eben Amahnungen und Strafen riskieren.
Zitat:
kann mir nicht vorstellen, dass es nicht solche fälle gibt...?!
Und, selbst wenn es solche Fälle gäbe, das Gesetz ist ziemlich eindeutig, WAS zugelassen ist. Das es unendlich viele anderen Möglichkeiten gibt und einige davon sogar genutzt werden tut erstmal nichts zur Sache.
Meiner Meinung nach ist das Forum dazu da, zu diskutieren, wie etwas rechtlich gesehen wird, nicht wie man es irgendwie mit zweifelhaften Methoden umgehen kann. Dafür gibt es andere Foren ...
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #5 (permalink)  
Alt 31.01.2010, 22:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.01.2010
Beiträge: 4
Standard AW: Foto-Blog unter Künstlernamen betreiben

hm... also zweifelhafte methoden sollen eben nicht zum einsatz kommen. darum ja meine fragen hier. sorry, wenn das so rüber gekommen ist.

seh ich das also richtig:

man kann eine domain auf einen künstlernamen und dazugehörige adresse nur registrieren, wenn der künstlername im ausweis steht. richtig?

einen künstlernamen kann man sich aber derzeit nicht in den ausweis eintragen lassen und selbst wenn das ab november 2010 wieder geht, kann ja nicht einfach jeder zum amt laufen und sich diesen in den ausweis eintragen lassen, oder?
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