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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Also, dass es nicht zulässig ist, für ein Gewinnspiel einen Einsatz zu nehmen ist mir klar. Aber wie sieht folgendes aus: Ich veranstalte ein Gewinnspiel und setze einen link darüber, hinter dem sich ein "Sponsor" verbirgt, bei dem sich jeder Teilnhemer anmelden muss um am Gewinnspiel teilzunehmen? Hierbei handelt es sich allerdings z.B. um ein Testabo einer Tageszeitung, also etwas was mit keinerlei Kosten für den User verbunden ist und mir trotzdem das ganze finanziert. Müsste doch eigentlich so in Ordnung gehen, oder? |
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| Bei Testabos sollte man aufpassen. Oftmals verbergen sich da versteckte Kosten ("verlängert sich automatisch ...") Dann wäre sowas durchaus problematisch. Zwar nicht unbedingt wegen dem Gewinnspiel, aber wegen möglichen Vertragsschlüssen (für die man dann haften könnte)
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Man kann auf vieles hinweisen. Nur solche Hinweise lesen die meisten nicht. Und dann entstehen daraus Rechtsstreits, in denen die Anbieter solcher Abos meistens die schlechteren Karten haben. Und als "Vermittler" hängt man dann mit drin. Sponsoring hin oder her, man sollte sich sowas immer gut überlegen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Is mir auch klar, aber ich mein ja nicht hinweisen im kleingedruckten, sondern direkt bei dem link. aber nur so im allgemeinen wär das kein verstoß gegen den glücksspielstaatsvertrag oder sowas!? |
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