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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige angenommen, der Verkäufer A hat einen Apple PC bei einem großen Onlineauktionshaus verkauft. Der Computer hat wunderbar funktioniert. Bekannte Mängel wurden in der Beschreibung genannt. Weiterhin wurde in der Beschreibung geschrieben "Da ich eine Privatperson bin, erfolgt der Verkauf ohne Garantie und ohne Rücknahme." Nach Verkauf wurde der PC in reichlich Luftpolsterfolie anständig verpackt und versichert versendet. Nun schreibt der Käufer B dem Verkäufer, dass der PC nach kurzer Zeit ausgehen würde. Er will ihn an Verkäufer A zurückschicken oder ihm eine negative Bewertung geben. Wie soll Verkäufer A sich nun verhalten??? Er weiß, dass dieser Defekt vor dem Versand nicht bestanden hat. Zusätzlich hat er ja auch geschrieben, dass der Verkauf ohne Garantie und Rücknahme erfolgt. Bitte um Hilfe oder Vorschläge, wie der Verkäufer A sich verhalten soll. Geändert von Gast123 (31.01.2010 um 22:52 Uhr). |
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| Zitat:
Allerdings müsste der Käufer beweisen, dass der Sachmangel von Anfang an bestand, der Verkäufer muss beweisen, dass es nicht so war. Wie man das macht hängt immer von den gesamten Umständen ab - Onlinehandel birgt eben solche Risiken. Um es kurz zu machen: Ein Rezept für das Vorgehen gibt es nicht, im Einzelfall können (und dürfen) Anwälte helfen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Zitat:
Beweisen kannst du offenbar nicht, dass der besagte Mangel vor Übergabe nicht bestand. Allerdings kann beim Käufer meines Erachtens auch ein Bedienungsfehler vorliegen. Eine ungerechtfertigte schlechte Bewertung kannst du sicher auch bei dem großen Onlineauktionshaus anfechten. Vielleicht sollte der Käufer auch mal den Support des Computerherstellers kontaktieren. Ein Softwareupdate könnte das Problem ggf. schon beheben. Und wenn du als Verkäufer keine Garantie einräumst, wenn auch etwas rechtlich riskant formuliert, da du dies schon etwas ausführlicher beschreiben solltest, kann der Käufer durchaus sein Mitwirken zeigen indem er sich eben selbst beim Hersteller erkundigt. Grins, sollte der Käufer mit einem Anwalt drohen, bestehe doch auf ein Gutachten eines Sachverständigen, der eindeutig feststellen soll, ob der Mangel bereits bei dir bestand. Dieses Gutachten muss der Käufer selbst bezahlen. |
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