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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige ich besitze eine Website (gewerblich) sowie ein Onlineshop unter einer Domain registriert. Bei einem fehlerhaftem Aufruf meiner Seite über die Adressleite meines Browsers stelle ich fest dass ein Mitbewerber eine fast identische Domain registriert zur umleitung auf seine eigene Internetpräsenz. Meine Domain lautet: http://www.abc-123.de die vom Mitberwerber: http://www.abc123.de (die Buchstaben sowie ziffern übereinstimmen, lediglich das Minus fehlt) Darf der Mitbewerber den Namen meiner Website, der nebenbei auch der registrierte Namen meines Einzelunternehmens ist benutzen? Muss ich oder hätte ich den Namen schützen lassen sollen oder ist dieser mit der Gewerbeanmeldung schon geschützt? Vielen Danke vorab und noch einen schönen Sonntagabend Mfg |
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| Der Schutz besteht bereits bei geschäftlicher Verwendung (auch zu finden im Markengesetz). Allerdings stellt sich hier die Frage, was es für ein Unternehmen ist und ob der Name eingetragen ist (Handelsregister). Wenn nicht, ist der Name des Unternehmens der der Person. Dann entsteht ein solcher Schutz nicht. Und dann muss man sehen, ob tatsächlich der Schutz verletzt wird. Das kann man nur im Einzelfall sehen. Nicht ohne Grund empfiehlt man, verschiedene Schreibweisen (mit / ohne -) zu registrieren, um solchen Sachen aus dem Weg zu gehen, den marken- und namensrechtliche Streitigkeiten gehen immer auf Kosten der Parteien, heißt: jeder bezahlt seine Kosten selbst, egal wer Recht bekommt.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Hallo und Dankefür die schnelle Antwort, der Mitbewerber ist zwar im gleichen Fach tätig dennoch in einem anderen Bundesland. Da mein Unternehmen nicht im Handelregister eingetragen ist denke ich dass ich es als Lektion betrachten werde und darüber hinwegschaue, selbst wenn ich es schon recht draist finde... Nochmals herzlichen Dank Mfg |
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| Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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