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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Falls nein, wie machen es dann die vielen ebay Tickethändler? Auhtorisieren sie sich bei Kartenhäusern oder Veranstaltern? Und spielt die Akutionshöhe eine Rolle, spzziell Wettbewerbsmässig? |
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| Man darf die Tickets verkaufen, wofür man die Berechtigung hat. Das regeln normalerweise die Veranstalter. Bei einigen Ticketverkäufern kann man die Tickets auch weiterverkaufen, darf diese aber nicht über dem normalen Kaufpreis verkaufen (was dann gewerblich keinen Sinn macht) Am beszen bei den Veranstaltern oder lizenzierten Händlern erkundigen. Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Zitat:
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| Doch kann man, wenn er - keine Berechtigung hat (das findet man meist in den Bedingungen, wenn man Tickets kauft) - keine Höchstpreis festgesetzt hat - das ganze gewerblich macht, denn dann hat er Gewinnabsicht (so definiert sich gewerblich) Kurz: Aus der Sache kommt man nicht heil raus. Deswegen informiert man sich vorher, ob mans darf und was man darf. Versteh ich sowieso nicht, wieso man solche Fragen überhaupt stellen muss. Entweder man tut es, und riskiert, illegal zu verkaufen oder man liest sich vorher die Bestimmungen durch. Gesetze für sowas gibt es meines Wisens nicht, somit ist das immer eine Regelung der Anbieter. Wenn die das zulassen, okay, dann steht dem nichts im Wege. Wenn nicht, sollte man die Finger von lassen bevor es richtig teuer wird. Dass du fragst zeigt aber schon, dass du weißt, dass es nicht so einfach geht. Also warum dann die Frage?
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Zitat:
Ich hatte mal mit dem Gedanken gespielt einen Ticketshop zu eröffnen, wenn ich aber sehe wie schnell man sich da Abmahnugnen holen kann, lass ichs lieber. Ich würde es jedoch machen, wenn ich die Genehmigungen dafür hätte, aber welcher Online-Ticketshop gibt solche Genehmigungen einfach? Aber vielleicht ist ja der Weiterverkauf nicht bei allen verboten. |
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Ticketverkauf mit erhöhtem Preis | TinaT | Onlineauktionen | 1 | 27.07.2009 14:07 |
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